sternchen1410
Hallo ich habe eine konkrete Frage: Kind 1 wurde am 14.12.2011 geboren. danach erfolgte 12 Monate EZ. Wir zogen im Juni 2012 um, so daß ein Arbeitgeberwechsel später unumgänglich war. Vorsichtshalber verlängerte ich meine EZ bis 31.12.2012. Ich bekam zum 15.10.2012 ein gutes Angebot für 25 Std. wöchtl. zu arbeiten ( 1 Jahresvertrag) Am 16.10.2012 wurde eine erneute SS festgestellt. ( ET 04.06.2013)Ich arbee dort noch weiter bis zum Mutterschutz. Also kein BV oder ähnlcihes. Berechne ich beim EG für Kind 2 , das EG von Kind 1 oder die Monate vor der 1. Elternzeit? Ich habe hier schon einige ntworten von Ihnen gelesen. muß aber gestehen daß mir das "Fachdeutsch" nicht so liegt. Deswegen meine konkrete Frage, miit Bitte um Entschuldigung.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Mit Geburtsdatum 14.12.2011 fürs 1. Kind und ET 04.06.2013 fürs 2. Kind, wird Elterngeld bis zum Dez 2012 bezogen und der neue Mutterschutz beginnt im April 2013. Dann zählen zur Berechnung des neuen Elterngeldes die Monate (rückwärts): März 2013 - Einkommen aus Teilzeit - 1 Feb 2013 - Einkommen aus Teilzeit - 2 Jan 2013 - Einkommen aus Teilzeit - 3 Okt 2011 - altes Einkommen - 4 bis Feb 2011 - altes Einkommen - 12 Alles Einkommen wird addiert und die Summe durch 12 geteilt, davon gibts dann ganz grob 63% zuzüglich 10% Geschwisterbonus (min 75 Euro). Gruß Sabine
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