xeliara
Guten Tag. Kurze Frage mit Bitte um konkrete Antwort. MuSchu vom 26.11.16 bis 04.03.17 Wie verhält es sich allgemein mit dem monatlichen Urlaubsanspruch wenn der MuSchu nur ein paar Tage eines Monats einnimmt? Trotzdem ganzer Anspruch oder nur anteilig? Wie berechnet sich ggf der Anteil? Danke X.
Hallo, abgezogen für den Urlaubsanspruch werden nur die Monate, die man komplett in Elternzeit ist. Die anderen gar nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es darf nur für die Monate Urlaub abgezogen werden, in denen man vollständig in EZ war. Sobald ein Tag Mutterschutz oder ein Tag Arbeit in einem Kalendermonat liegt, muss für den ganzen Monat der Urlaub angerechnet werden, also 1/12 des Jahresurlaubes. In deinem Fall muss für November bis März jeweils 1/12 des Jahresurlaubes gerechnet werden. LG Lilly
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