Annomas
Hallo Frau Bader, Es geht um weitere Zahlung vom Arbeitgeber. Unser vorrausichtlicher Geburtstermin war 28.10.2016.Geboren wurde meine Tochter dann 22.10.2016. Ich habe alles vorbildlich beantragt und auch bewilligt bekommen. Dem entsprechendend bin ich davon ausgegangen ich gehe ab dem 22.12.2016 in Elternzeit und bekomme im Januar das letzte mal eine Restzahlung vom Arbeitgeber für Dezember?! Für Dezember habe ich jetzt das volle Mutterschutzgeld bekommen und jetzt eine weitere Zahlung bis 21.01.2017. Das Lohnsteuerbüro meint es hätte sich alles verschoben weil mein Kind vor errechneten Termin kam?! Ok angenommen ich akzeptiere das jetzt,wie beeinflusst es denn das Elterngeld was ich bereits erhalten bzw bekomme?! Hab Angst das ich Ärger kriege spätestens bei der Steuererklärung. Danke für Ihre Zeit und Hilfe. Annika
Hallo, die Zeit des Mutterschutzes, die sie nicht nehmen konnten, weil das Kind zu früh geboren worden ist, wird hintendrangehängt. Deshalb verschiebt sich die Elternzeit ein wenig nach hinten. Da das Mutterschaftsgeld höher als Elterngeld ist, ist das von Vorteil. Liebe Grüße NB
Andrea6
Der Mutterschutz geht bis zum ursprünglich errechneten Datum. Bis dahin wird also volles Gehalt gezahlt (AG und KK). Die Elternzeit beginnt ab Geburt, mehr hat sich nicht verschoben.
Mitglied inaktiv
Die Mutterschutzfrist beträgt 6 + 8 Wochen. Die Zeit, die vor der Entbindung nicht genommen wurde, wird hinten angehängt. Also bleibt die Mutterschutzfrist insgesamt in dem Fall bei 14 Wochen. In dieser Zeit gibt es das (höhere) Mutterschaftsgeld. Im Anschluß gibt es dann das (geringere) Elterngeld. Das Lohnsteuerbüro hat schon richtig gerechnet. Du hast dadurch keinen Nachteil, sondern sogar einen Vorteil. Nein, das gibt keinen Ärger bei der Steuererklärung.
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