Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verkürze ich meine Elternzeit/mein Elterngeld wenn 2. Mutterschutz ansteht?

Frage: Wie verkürze ich meine Elternzeit/mein Elterngeld wenn 2. Mutterschutz ansteht?

FreezyPolarbear

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Hallo Frau Bader, noch dieses Jahr steht die Geburt meines zweiten Kindes bevor und ich würde mich bis dato noch in Elternzeit befinden und ElterngeldPlus beziehen. Die Geburt meines ersten Kindes war am 25.3.17 und die letzte Zahlung des ElterngeldPlus würde am 25.11.18 erfolgen. Der errechnete ET meines zweiten Kindes ist der 18.11.18. Nun möchte ich gerne im zweiten Mutterschutz wieder den Arbeitgeberzuschuss und Muttergeld erhalten, wie beim ersten Mutterschutz. Der zweite Mutterschutz würde am 7.10.18 beginnen. Dafür muss ich unter Absprache meines AG die Elternzeit verkürzen. Allerdings bin ich dabei recht unsicher wie das richtig funktioniert. Muss ich meine Elternzeit soweit verkürzen, dass der letzte Bezugsmonat vom Elterngeld nicht in den neuen Mutterschutz zur Verrechnung hineinrutscht? Meine letzten Bezugsmonate habe ich hier aufgelistet: 25.8. - 24.9.18 25.9. - 24.10.18 25.10. - 24.11.18 25.12. - 24.12.18 Ebenso würde ich gerne die Elternzeit soweit verkürzen, dass ich im direkten Anschluss in den neuen Mutterschutz gehe. Meine Frage daher zusammengefasst: Kann ich meine Elternzeit bis einschließlich zum 6.10.18 verkürzen und wie weit muss ich den Bezugsraum des Elterngeldes verkürzen, um den vollen Arbeitgeberzuschuss + Muttergeld zu erhalten? Ich hoffe Sie können mir Licht ins Dunkel schaffen. Liebe Grüße und vielen Dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist am besten, wenn sie sich das restliche Elterngeld vor Beginn des Mutterschutzes auszahlen lassen und die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Liebe Grüße NB


Felica

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Du teilst der EG-Kasse mit das du das restliche Elterngeld zum 25.09 haben möchtest da du kurz danach wieder in den neuen Mutterschutz gehst. Beim AG teilst du mit das du die laufende EZ zum neuem neuen Mutterschutz hin beendest. Damit gibt es vom ihm und der KK das volle Geld. Wichtig ist, EG muss beendet sein wenn der neue Mutterschutz beginnt. Ansonsten verlierst du den Anspruch darauf oder es wird teils wegen Mutterschutzgeld angerechnet. Hängt davon ab ob dein eigentlicher Vertrag der ab neuen Mutterschutz wieder auflebt über 30 Std beträgt oder weniger. Man kann ruhig länger in EZ sein wie man EG bekommt, das ist kein Problem. Nur umgekehrt kann es Probleme geben. Neues EG wird geringer ausfallen wie beim ersten Kind da ein Teil der Monate mit 0 € gerechnet werden.


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