Hallo,
Ich hätte mal eine allgemeine Frage,
Unser Kind kommt am 23.06.2018 zur Welt, dann habe ich Mutterschutzfrist von 2 Monate, also bis 17. August.
Danach möchte ich meine ganze Urlaub und Gleittage für 2018 verbrauchen. Das sind also bis 15. Oktober 2018.
1) Geht es, wenn ich dann ab 15. Oktober zwei Monate Elternzeit nehme?
2) Mein Freund nimmt ab 1. September Elternzeit, davor noch nicht. Wann muss er dann bei seiner Firma Elternzeit beantragen? Gilt auch 7 Woche Frist, vor der Geburt oder erst vor dem Antritt der Elternzeit?
3) Wie sieht bei diesem Fall mit der Elterngeld aus? Kriege ich für die zwei Monate auch Elterngeld oder nicht?
4) Kriegen wir zusammen 14 Monate oder 12 Monate, weil wir zwei Monate gleichzeitig Elternzeit nehmen? Während 2 Monate kriegen wir beide Elterngeld oder nur eine von uns?
Im Internet steht meistens umgekehrt, dass die Mutter 12 Monate Elternzeit nimmt und Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes beginnt. Aber bei uns ist es genau umgekehrt, deswegen weiss ich nicht wie man sowas bei uns macht. Da ich nach Mutterschutz 2 Monate erstmal Urlaub verbrauchen will und dann Elternzeit für 2 Monate nehme. Ob sowas machbar ist?
Ich würde mich auf Ihre Antwort sehr freuen.
Lena
von
LenaHohl
am 19.10.2017, 09:46
Antwort auf:
Wie sieht's mit 12 Monate Väterzeit und 2 Monate Mutterzeit aus?
Hallo,
Sie können zusammen 14 Monate nehmen, die können Sie auch verteilen wie Sie möchten, zwei Monate werden Ihnen jedoch automatisch angerechnet, nämlich die Monate von Mutterschaftsgeld. Sie haben somit nur zwölf Monate zur Verteilung. Elternzeit können Sie jeder parallel bis zu drei Jahren nehmen, dann jedoch ohne Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2017
Antwort auf:
Wie sieht's mit 12 Monate Väterzeit und 2 Monate Mutterzeit aus?
Wenn das Baby mehr als ein paar Tage früher kommt, werden durch den Mutterschutz nach der Geburt sogar mehr als zwei Lebensmonate Elterngeld von der Mutter verbraucht, so dass dann weniger als zwölf Monate für den Vater übrigbleiben.
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 16:53
Antwort auf:
Wie sieht's mit 12 Monate Väterzeit und 2 Monate Mutterzeit aus?
ACHTUNG, und man muss immer GANZE Lebensmonate nehmen um für diesen Lebensmonat EG-Anspruch zu haben. Euro Planung so klappt also nicht wirklich. Wenn ET dann wirklich Geburtstermin wäre, ginge ein Lebensmonat vom 23ten des Monats bis zum 22ten des darauffolgenden Monats. ist man nur !!! 1 tag davon nicht in EZ, erlischt der Anspruch komplett für diesen Monat für EG.
Dir würde eh die zwei ersten Monate zugesprochen, weil du innerhalb dieser für mindestens 8 Wochen in Mutterschutz bist. Wenn das Kind pünktlich kommt, kein Ding, wenn es sich verschiebt schon, weil du dann evtl. länger in Mutterschutz bist.
Mein Rat wäre deshalb schon, nimm mindestens die ersten 3 Monate EZ (davon wären 8 Wochen mindestens wie gesagt Mutterschutz). Dein Mann kann dann noch 11 im Anschluss nehmen - vom 23.06 aus gerechnet wäre das dann ab dem 23.09. Ohr hättet dann auch ein gutes Polster wegen Eingewöhnung bei TaMu/KiTa und Krippe. Hinterbgrund ist der das die meisten Betreuungseinrichtungen nur zu Aug/September neue Kinder aufnehmen - dann wenn die älteren Platz machen weil sie in die Schule wechseln. Oder er nimmt ab dem 23.08, dann könnte es evtl knapp werden wenn du mehr wie 2 Monate nehmen muss wegen Verschiebung.
In den Monaten wo ihr beide EG bezieht, verbraucht ihr dann 2 Monate - sollte man sich genau überlegen. es bringt in dem Alter des Kindes wenig Mehrwert. Außer es sind schon ältere Kinder da. meistens fehlt die zeit dann aber am Ende wegen Eingewöhnung bei Betreuung.
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 16:59