Frage: In Väterzeit kündigen

Hallo, meine Frau ist schwanger und endbindet am 15.01.2019. Seit einiger Zeit spiele ich mit dem Gedanken meine Arbeit zu kündigen. Würde aber vorher gerne die zwei Partnermonate in Anspruch nehmen und meine Frau in den ersten Monaten unterstützen . Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine Kündigungsfrist von 1Monat. Habe auch noch 4 Wochen Resturlaub. Im Vertrag wurde festgehalten, dass die Urlaubstage nicht ausgezahlt werden sondern als freie Tage genommen werden. Ich habe gelesen, dass ich die 2 Partnermonate beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Partnermonate beantragen muss. Darf ich in den 7 Wochen kündigen? Kann der Arbeitgeber aufgrund meiner Kündigung die 2 Partnermonate rückwirkend ablehnen? Mein konkretes Beispiel: Ich wollte meine Partnermonate am 14.12.2018 beantragen. Meine Väterzeit würde dann am 01.02.2019 beginnen und bis zum 31.03.2019 dauern. Ich möchte zum 31.12.2018 kündigen und den ganzen Januar frei nehmen. Ist es so möglich? Vielen Dank im Voraus!

von markus1. am 20.11.2018, 23:38



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

Hallo, so geht das nicht, Sie müssen in Lebensmonaten beantragen - in Ihrem Beispiel ab 15. des Monats. Kündigungsfrist zum Ende der EZ sind 3 Monate Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2018



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

Du musst die Elternzeit in Lebensmonaten deines Kindes nehmen, sollte es also an einem 15 des Monats geboren werden musst du, um Elterngeld berechtigt zu sein, an einem 15 des Monats mit er Elternzeit beginnen. Sonst kannst du zwar Elternzeit beantragen ( aber nur solange du einen Arbeitgeber hast) aber kein Elterngeld ( das würde es auch ohne Arbeitgeber geben wenn du die Monate richtig beginnst am Geburtstag deines Kindes) Zum Rest kann ich nix sagen Lg

von misses-cat am 21.11.2018, 05:52



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

Hallo, habe mich gestern vertippt. Mein Frau endbindet am 05.01.19. Ich möchte im 2 lebensmonat in Väterzeit gehen und Elterngeld beziehen. Wenn ich die Partnermonate 7 Wochen früher beantragen muss, kann ich doch nicht wissen wann das Kind zur Welt kommt? Also sind die Männer, die von Anfang an oder im zweiten Lebensmontat in EZ gehen und EG beziehen möchtem immer benachteiligt? SIe wissen ja nie, wann das Kind in wirklichkeit zur Welt kommt???

von markus1. am 21.11.2018, 20:28



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

Hallo, habe mich vertippt. Meine Frau endbindet am 05.01 nicht am 15.01. Ich muss doch die Väterzeit 7 Wochen früher beantragen? Wenn ich im 2 Lebensmonat in Väterzeit gehen und EG bekommen möchte kann ich doch nicht wissen, wann das Kind auf die Welt kommt??? So währen alle Väter, die von Geburt an oder im 2 lebensmonat ihrer Frau beim Kind helfen wollen benachteiligt? LG

von markus1. am 21.11.2018, 20:43



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

Du schreibst ab Geburt und voraussichtlicher Entbindungstermin rein wichtig ist das Wort voraussichtlich. Mein Mann konnte so auch immer ab Geburt in die Elternzeit gehen. Ich nehme dir ja ungern die Illusion das du beim ersten Kind in den ersten Monaten groß helfen kannst, da ist meist die Mama gefragt.

von misses-cat am 21.11.2018, 21:14



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

also im erstantrag gibst du an welche LEBENSMONATE du haben möchtest. um eltengeld zu erhalten müssen deine vätermonaten innerhalb der ersten 14 lebensmonate liegen. entweder direkt aufeinanderfolgend oder zwei separate. du musst aber beim vorausantrag beide!! lebensmonate gleich angeben. du gibst dazu den voraussichtlichen geburtstermin an und sobald das kind da ist und du die geburtsurkunde hast, schickst du dem AG die konkreten daten der monate. du erhälst nur elterngeld, wenn du eben zwei monate beantragst auf einmal und auch beide monate nimmst. du kannst nicht einen monat nehme und dann kündigen, denn ohne arbeitgeber nix elternzeit dann müsstest du das elterngeld des ersten monats zurückzahlen

von mellomania am 21.11.2018, 21:18



Antwort auf: In Väterzeit kündigen

Hallo, Meine Frau hat den Geburtstermin am 05.01.2019. Ich möchte die Väterzeit für den 2 und 3 Lebensmonat des Kindes beantragen und EG beziehen (05.02.- 05.04.2019). VZ muss ich 7 Wochen vorher beantragen also am 18.12.2018. Ich weiß, das ab Antragstellung 3 Monate Kündigungsfrist gelten. Wenn ich am 31.12 Kündige und Bescheid gebe, dass ich nach der Vaterzeit nicht mehr komme, wäre die Frist doch eingehalten? Kurzgefasst: 18.12.2018 -Antrag auf Väter-zeit 31.12.2018 - Ich reich die Kündigung ein Januar - Gehe noch arbeiten (nehme Resturlaub) 05.02 -05.04.2019 - Väterzeit Das müsste doch klappen oder?

von markus1. am 23.11.2018, 20:47



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