Alioscha
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, aus gegebener Situation stellt sich mir folgende Fragestellung, die ich in diesem sonst sehr hilfreichen Forum noch nicht beantwortet sehen konnte: Meine getrennt lebende Freundin kann Ihre Elternzeit für unser gemeinsames Kind nicht nehmen, da Sie selbstständig tätig ist. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wieviel Monate Väterzeit stehen mir gesetzlich zu in diesem Fall? Ich habe bisher nur von einem Anspruch auf wenige Monate Partnerzeit lesen können. Gibt es nicht einen weiterführenden Anspruch auf Väterzeit in diesem Fall? Ich hoffe, ich habe nicht eine schon ausführlich behandelte Frage gestellt und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühung. Alioscha
Hallo, von wem lebt sie getrennt? Von Ihnen o von einem Ehemann? Liebe Grüße NB
SumSum076
Bei wem ist das Kind denn gemeldet? Mal unabhängig davon gibt es keine Väterzeit und auch keine Mütterzeit - sondern Elternzeit! Gruß Sabine
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