Jasmin686
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich führen eine Fernbeziehung und leben daher in getrennten Wohnungen. Unser Sohn wird also nach der Geburt bei mir wohnen und ich werde vorerst das alleinige Sorgerecht bekommen. Ist es trotzdem möglich, dass mein Freund die 2 Monate Väterzeit nimmt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen würde das gehen? Ich habe überall gelesen, dass er dafür im gleichen Haushalt leben muss, aber das geht ja nicht. Er würde zwar in der Zeit bei mir wohnen, offiziell ist er aber in der anderen Stadt gemeldet. Und könnte man das Problem umgehen, indem er sich für die Zeit bei mir wohnend meldet? Müsste es dann sein Erstwohnsitz sein oder könnte er bei mir auch seinen Zweitwohnsitz melden? Leider habe ich im Internet keine Antwort auf meine Fragen gefunden, daher würde ich mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Elternzeit darf jeder nehmen, der ein Kind in den ersten drei Lebensjahren zu Hause selbst erzieht und betreut. Er wird wahrscheinlich, um EG zu bekommen, dort den ersten Wohnsitz haben müssen. Liebe Grüsse, NB
Jasmin686
Kann ein Vater, der nicht im selben Haushalt wie seine Partnerin und sein Kind lebt und der kein Sorgerecht hat trotzdem 2 Monate Elternzeit nehmen (die Mutter würde in den 2 Monaten arbeiten) und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Sonni74LS
Also, ich glaub, das wird nicht gehen. Gem. §15 BEEG hat er als Vater nur Anspruch auf Elternzeit, wenn er im gleichen Haushalt lebt und das Kind selbst betreut. Aber vielleicht gibt es Ausnahmen? Mal sehen, was Frau Bader dazu meint.
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