TomausStuttgart
Hallo Frau Bader, ich werde morgen 19.09.14 meine Kündigung zum 31.12.14 aussprechen. Wenn ich gleichzeitig meinen Antrag auf Elternzeit stelle (7-Wochen Frist) beginnt meine Väterzeit dann ab dem 07.11.14. Diese Väterzeit beträgt dann keine 2 Monate sondern ja lediglich 7,5 Wochen. Habe ich in dieser Zeit trotzdem Anspruch auf Elterngeld (Geburt Sohn 27.3.14), bzw. wie sieht eine optimale Gestaltung in Bezug auf Elternzeit und Elterngeld aus? Mit dem jetzigen Arbeitgeber ist eine Teilzeitbeschäftigung von 15h pro Woche ausgemacht. Vielen Dank und Grüße Tom
Hallo, die Monate von Elterngeld sind an die Geburtsmonate gebunden. Sie müssen also mindestens bis zu den Datum arbeiten, bei denen der Tag von der Bezeichnung her identisch ist mit dem Tag, an dem das Kind geboren ist. Wenn das Kind also am 19. September geboren ist, müssen Sie Elternzeit mindestens bis zum 19. November nehmen. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, mein Ehemann wird die 2 Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen. Er überlegt, ob es sinnvoll ist die acht Wochen am Stück zu nehmen oder 2 x 4 Wochen, z.B. 6 Lebensmonat und 9. Lebensmonat des Kindes. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch, er hat Urlaubsanspruch und aufgrund Wechselschicht weitere 6 Tage im Jahr. Wie i ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit