Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Väterzeit

Frage: Elterngeld und Väterzeit

TomausStuttgart

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Hallo Frau Bader, ich werde morgen 19.09.14 meine Kündigung zum 31.12.14 aussprechen. Wenn ich gleichzeitig meinen Antrag auf Elternzeit stelle (7-Wochen Frist) beginnt meine Väterzeit dann ab dem 07.11.14. Diese Väterzeit beträgt dann keine 2 Monate sondern ja lediglich 7,5 Wochen. Habe ich in dieser Zeit trotzdem Anspruch auf Elterngeld (Geburt Sohn 27.3.14), bzw. wie sieht eine optimale Gestaltung in Bezug auf Elternzeit und Elterngeld aus? Mit dem jetzigen Arbeitgeber ist eine Teilzeitbeschäftigung von 15h pro Woche ausgemacht. Vielen Dank und Grüße Tom


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Monate von Elterngeld sind an die Geburtsmonate gebunden. Sie müssen also mindestens bis zu den Datum arbeiten, bei denen der Tag von der Bezeichnung her identisch ist mit dem Tag, an dem das Kind geboren ist. Wenn das Kind also am 19. September geboren ist, müssen Sie Elternzeit mindestens bis zum 19. November nehmen. Liebe Grüße, NB


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