Babybauch2015
Hallo, mein Ehemann wird die 2 Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen. Er überlegt, ob es sinnvoll ist die acht Wochen am Stück zu nehmen oder 2 x 4 Wochen, z.B. 6 Lebensmonat und 9. Lebensmonat des Kindes. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch, er hat Urlaubsanspruch und aufgrund Wechselschicht weitere 6 Tage im Jahr. Wie ich aus bisherigen Beiträgen lesen konnte wird wohl häufig für volle Monate Elternzeit der Urlaubsanspruch gekürzt, da wäre es vielleicht sinnvoll 2 x 4 Wochen zu nehmen, dann hätte er ja keine vollen Monate.
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, nimmt man die Monate getrennt, kann der Urlaub nicht gekürzt werden (es sei denn, das Kind wurde am 1. eines Monats geboren) Gruß Sabine
luvi
Hallo, Dein Mann soll aber darauf achten, dass er Lebensmonate nimmt, z.B. wenn das Kind an einem 4. geboren ist, die Monate vom 4.April bis 3.Mai und vom 4,August bis 3. September (Monate sind nur Beispiele) . Auf keinen Fall 2 mal 4 Wochen. Wenn er nur Wochen nimmt, gibts Probleme mit dem Elterngeld. Das muss nämlich zurückgezahlt werden, wenn nicht 2 Elterngeldmonate genommen werden. Luvi
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in einer unbefristeten, geringfügigen Anstellung, dh. ich habe alle Rechte (Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), die aus einer Anstellung abzuleiten sind, aber mein Gehalt übersteigt im Monat die 400 Euro nicht. Was wiederum bedeutet, dass ich mich nicht selber versichern muss, sondern ...
Hallo Frau Bader, meine 1. Tochter wurde am 04.06.2008 geboren. Ich habe meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit mitgeteilt. Diese endete am 03.06.2008. Ich bin wieder schwanger, der vorauss. Geb.termin ist der 19.07.2009, daher bin ich seit Sonntag wieder im Mutterschutz. Für den 04.+05.06.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber Urlaub vereinbart. 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe zwei Fragen. Ich arbeite Teilzeit, und auch bin ich auf 400 euro Bacis beschäftigt. Ich gehe Ende September in den Mutterschutz. Bei der Minijob stelle habe ich Anspruch auf 34 Urlaubstage im Jahr, bis jetzt habe ich 23 Tage genommen. Wieviele Tage stehen mir noch zu? Und zweite Frage. Wenn es mir mit dem Minijo ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot