Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

minijob- Urlaubsanspruch und Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: minijob- Urlaubsanspruch und Elterngeld

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Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe zwei Fragen. Ich arbeite Teilzeit, und auch bin ich auf 400 euro Bacis beschäftigt. Ich gehe Ende September in den Mutterschutz. Bei der Minijob stelle habe ich Anspruch auf 34 Urlaubstage im Jahr, bis jetzt habe ich 23 Tage genommen. Wieviele Tage stehen mir noch zu? Und zweite Frage. Wenn es mir mit dem Minijob zuviel wird, und ich in den nächsten Wochen aufhören würde, bekomme in trotzdem Elterngeld auch von dem Minijob angerechnet? Ich danke Ihnen, und wünsche einen schönen Tag!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. 2. Meinen Sie bei der Berechnung von EG oder das der Minijob vom EG abgezogen wird? Liebe Grüsse, NB


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