Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in einer unbefristeten, geringfügigen Anstellung, dh. ich habe alle Rechte (Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), die aus einer Anstellung abzuleiten sind, aber mein Gehalt übersteigt im Monat die 400 Euro nicht. Was wiederum bedeutet, dass ich mich nicht selber versichern muss, sondern familienversichert bleiben kann. Auch habe ich weiter keine Sozialabgaben zu zahlen. Jetzt erwarte ich Mitte Juni ein Baby und hätte daher gern gewusst, bis wann ich Urlaubsanspruch für das laufende Jahr habe. Der Mutterschutz beginnt Anfang Mai. Ausserdem wüsste ich gern, inwieweit ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Mutterschutz habe, und ob, bzw. falls, in welchem Rahmen ich Elterngeld beantragen kann. Vielen Dank vorab und lieben Gruß yvonne
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
wenn dein mutterschutz bis august geht, hast du urlaubsanspruch bis einschließlich august. lg two_kids
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine 1. Tochter wurde am 04.06.2008 geboren. Ich habe meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit mitgeteilt. Diese endete am 03.06.2008. Ich bin wieder schwanger, der vorauss. Geb.termin ist der 19.07.2009, daher bin ich seit Sonntag wieder im Mutterschutz. Für den 04.+05.06.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber Urlaub vereinbart. 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe zwei Fragen. Ich arbeite Teilzeit, und auch bin ich auf 400 euro Bacis beschäftigt. Ich gehe Ende September in den Mutterschutz. Bei der Minijob stelle habe ich Anspruch auf 34 Urlaubstage im Jahr, bis jetzt habe ich 23 Tage genommen. Wieviele Tage stehen mir noch zu? Und zweite Frage. Wenn es mir mit dem Minijo ...
Hallo, mein Ehemann wird die 2 Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen. Er überlegt, ob es sinnvoll ist die acht Wochen am Stück zu nehmen oder 2 x 4 Wochen, z.B. 6 Lebensmonat und 9. Lebensmonat des Kindes. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch, er hat Urlaubsanspruch und aufgrund Wechselschicht weitere 6 Tage im Jahr. Wie i ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Liebe Frau Bader, Ich habe regulär eine 4 Tage Woche und vertraglich 23 Urlaubstage im Jahr. nun war ich 2024 von März bis August im Teilzeit BV (2 Tage Woche statt 4 Tage). Danach kam der Mutterschutz und die Elternzeit. ich habe 2024 vor dem BV 6 Urlaubstage genommen und innerhalb des BV 8 Tage. Stehen mir also noch 9 Ta ...
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung