Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie sieht der Anspruch auf Urlaubsgeld in der Elternzeit aus?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie sieht der Anspruch auf Urlaubsgeld in der Elternzeit aus?

Kiki91

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin zur Zeit im zweiten Jahr der Elternzeit und habe im Dezember 2019 (zählte bereits zum 2. Jahr) Weihmachtsgeld erhalten. Zu August wird im Normalfall das Urlaubsgeld ausgezahlt, welches ich 2020 nicht erhalten habe. Steht mir diese Zahlung zu? Vertraglich ist in Bezug auf Elternzeit nichts festgehalten, oder an einen Tarifvertrag gebunden. Im voraus schon einmal herzlichen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüße Christin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB


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