Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld während der Elternzeit

Frage: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld während der Elternzeit

MikeVanDyk

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Hallo Frau Bader, ich bin nun seit gut 1,5 Jahren in Elternzeit und folgende Passage steht in meinem Arbeitsvertrag. " §3: Der Arbeitnehmer erhält monatlich nachträglich ein Gehalt von brutto xxxx Euro. Zusätzlich wird zum 30.06 + zum 30.11 jeweils 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausgezahlt. Der das Tarfigehalt etwa Übersteigende Teil des Gehaltes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtpflicht unter dem Vorbehalt des jetzigen Widerrufs und der Anrechnung bei Gehaltstarif-Erhöhungen gewährt. Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikation gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, aus wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft. Im übrigen richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den jeweils geltenden Tarifverträgen der infrage kommenden Sparte. " Einen Verzicht auf den anteiligen Urlaub während der Elternzeit habe ich unterschrieben. Nun zu meiner Frage: Habe ich mit dieser Passage Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld während meiner Elternzeit ? Alle anderen Mitarbeiter haben ihr Urlaubs und Weihnachtsgeld erhalten ? Danke und Beste Grüße Fiona Naumann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Einzelfallberatung ist hier nicht möglich. Bitte lesen Sie die Hinweise. Liebe Grüße NB


MikeVanDyk

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Hallo Frau Bader, ihre Antwort wundert mich jetzt, denn sie beantworten andere konkrete Fragen zu einzelfällen ja auch hier im Forum oder verstehe ich da etwas falsch ? Beste Grüße Fiona


MikeVanDyk

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Hallo Frau Bader, dann ändere ich meine Frage ein wenig: in einem Arbeitsvertrag steht folgende Passage. " §3: Der Arbeitnehmer erhält monatlich nachträglich ein Gehalt von brutto xxxx Euro. Zusätzlich wird zum 30.06 + zum 30.11 jeweils 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausgezahlt. Der das Tarfigehalt etwa Übersteigende Teil des Gehaltes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtpflicht unter dem Vorbehalt des jetzigen Widerrufs und der Anrechnung bei Gehaltstarif-Erhöhungen gewährt. Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikation gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, aus wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft. Im übrigen richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den jeweils geltenden Tarifverträgen der infrage kommenden Sparte. " Kann es sein, dass man mit so einer Passage Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld während der Elternzeit, wenn alle anderen Mitarbeiter Urlaubs und Weihnachtsgeld erhalten haben ? Danke und Beste Grüße Fiona


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