Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im Mai Mutter geworden und in nach den 8 Wochen Mutterschutz nun für 2 Jahre in Elternzeit. Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld? Im Vertrag ist hierzu nichts geregelt und ich bin ja nach wie vor in der Firma angestellt und habe ja auch dieses Jahr noch für die Firma gearbeitet. Im Normalfall habe ich immer 50% Urlaubs- und 50% Weihnachtsgeld erhalten. Mfg Jessi-1978
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Da musst du in deinem Vertrag nachlesen! Ich kenn das zB so, dass einem Weihnachtsgeld nur zusteht, wenn man zwischen Juni des aktuellen Jahres und März des nächsten Jahres (voraussichtlich) dort gearbeitet hat/arbeiten wird. Gruß Sabine
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