Liebe Frau Bader! Seit Februar 2013 arbeite ich wieder stundenweise bei meinem alten Arbeitgeber (16 Std) Ich bin offiziell bis Mai 2014 in Elternzeit und habe einen unbefristeten Vertrag für eine Vollzeitstelle. Als ich im Februar wieder dort anfing, musste ich einen neuen Vertrag unterschreben, in dem ich eine 6 monatige Probezeit hatte. Ist das rechtens? Was ich damals auch übersehen hatte, war, dass im neuen Vertrag nichts von Urlaubs-und Weihnachtsgeld stand. Als ich nun vor einiger Zeit nachfragte, wurde mir gesagt, dass in dieser Einrichtungen alle Teilzeitkräfte kein Urlaubsgeld bekommen. Meine Frage ist jetzt (weil ich mich im Nachhinein sehr darüber geärgert habe) Darf die Einrichtung mir einen neuen Vertrag während der Elternzeit geben, oder muss er auch während der Elternzeit am ursprünglichen Vertrag orientiert sein (Ergänzungsvertrag). Ich soll jetzt einen weiteren Vertrag unterschreiben. Dieser liegt mir aber jetzt noch nicht vor. (Die 6 Monate Probezeit sind zwar schon länger um, aber es wurde versäumt mir rechtzeitig einen neuen Vertrag auszuhändigen. Mit freundlichen Grüßen Astrid B.
von astrid.boecher am 23.09.2013, 20:34