AnaG
Liebe Frau Bader, zunächst wünsche ich, dass es Ihnen gut geht. Ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit und Elterngeld. Am 08.11.2016 bekammen wir unsere erste Tochter :), und ich hatte ein Jahr Elternzeit bekommen, bis November 2017. Seitdem arbeite ich wieder aber nur 75% der Stelle. Es könnte sein, dass ich wieder schwander bin(diesen Monat) daher wollte ich gerne wissen,ob ich Anspruch af Elternzeit und Elterngeld für das zweite Kind hätte? Und...wie viel Prozent Elterngeld würde ich dann bekommen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. MIt freundlichen Grüßen, Ana
Hallo, dankeschön :-) Sie haben befristet oder dauerhaft die Arbeitszeit gesenkt? Sie haben auf jeden Fall wieder Anspruch auf EG - und auf EZ nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du einen neuen arbeitsvertarg oder arbeitest du die 75% innerhalb der laufenden Elternzeit?
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