luvi
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin sehr verunsichert wegen der Elternzeit. Ich bin in unserer Familie der Hauptverdiener, möchte aber trotzdem Elternzeit (am liebsten 3 Jahre) nehmen. Gleichzeitig möchte ich mir viele Optionen offenhalten, falls es finanzielle Schwierigkeiten geben sollte. 1. Ich habe gelesen, dass man, wenn man sich für 2 Jahre Elternzeit entscheidet, nachträglich noch ein drittes Jahr Elternzeit beantragen kann. Muss der Arbeitgeber diesem Antrag zustimmen, oder hat er die Möglichkeit abzulehnen? Ich arbeite in einem Betrieb mit 10 Mitarbeitern, wovon 5 in etwa das gleiche Aufgabengebiet haben, wie ich. 2. Ab wann werden diese 2 Jahre Elternzeit gerechnet? Ab Geburt, oder ab dem Ende des Mutterschutzes? 3. Wenn ich mich für 3 Jahre Elternzeit ab Geburt entscheide, kann ich die Elternzeit nachträglich verkürzen? Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit diesen Antrag abzulehnen? 4. Während der Elternzeit habe ich ja die Möglichkeit bis zu 30 Stunden in Teilzeit zu arbeiten, entweder bei meinem alten Arbeitgeber oder auch woanders. Hat mein alter Arbeitgeber Vorrang? Ich meine damit, ob ich ihn zuerst fragen muss, ob er für mich eine Teilzeitstelle hat, und wenn nicht, darf ich woanders arbeiten? Oder kann ich mich frei entscheiden? Mein Arbeitgeber muss ja zustimmen, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchte. Wenn er ablehnt, muss er mir dann eine Teilzeitstelle in seinem Betrieb anbieten (mit meiner gewünschten Stundenzahl?) Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Luvi
Hallo, 1. Wenn man mind. 2 Jahre genommen hat, muss er nur informiert werden bzgl. des 3. Jahres 2. Darüber kann man streiten. Fakt ist, dass die 3 Jahre am 3. geburtstag rum sind 3. Nur aus wichtigen, vorher nicht bekannten wirtschaftlichen o persönlichen Belangen. Oder wenn er zustimmt 4. Sie können auch woanders arbeiten, er muss aber zustimme Liebe Grüsse NB
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