luvi
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin sehr verunsichert wegen der Elternzeit. Ich bin in unserer Familie der Hauptverdiener, möchte aber trotzdem Elternzeit (am liebsten 3 Jahre) nehmen. Gleichzeitig möchte ich mir viele Optionen offenhalten, falls es finanzielle Schwierigkeiten geben sollte. 1. Ich habe gelesen, dass man, wenn man sich für 2 Jahre Elternzeit entscheidet, nachträglich noch ein drittes Jahr Elternzeit beantragen kann. Muss der Arbeitgeber diesem Antrag zustimmen, oder hat er die Möglichkeit abzulehnen? Ich arbeite in einem Betrieb mit 10 Mitarbeitern, wovon 5 in etwa das gleiche Aufgabengebiet haben, wie ich. 2. Ab wann werden diese 2 Jahre Elternzeit gerechnet? Ab Geburt, oder ab dem Ende des Mutterschutzes? 3. Wenn ich mich für 3 Jahre Elternzeit ab Geburt entscheide, kann ich die Elternzeit nachträglich verkürzen? Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit diesen Antrag abzulehnen? 4. Während der Elternzeit habe ich ja die Möglichkeit bis zu 30 Stunden in Teilzeit zu arbeiten, entweder bei meinem alten Arbeitgeber oder auch woanders. Hat mein alter Arbeitgeber Vorrang? Ich meine damit, ob ich ihn zuerst fragen muss, ob er für mich eine Teilzeitstelle hat, und wenn nicht, darf ich woanders arbeiten? Oder kann ich mich frei entscheiden? Mein Arbeitgeber muss ja zustimmen, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchte. Wenn er ablehnt, muss er mir dann eine Teilzeitstelle in seinem Betrieb anbieten (mit meiner gewünschten Stundenzahl?) Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Luvi
Hallo, 1. Wenn man mind. 2 Jahre genommen hat, muss er nur informiert werden bzgl. des 3. Jahres 2. Darüber kann man streiten. Fakt ist, dass die 3 Jahre am 3. geburtstag rum sind 3. Nur aus wichtigen, vorher nicht bekannten wirtschaftlichen o persönlichen Belangen. Oder wenn er zustimmt 4. Sie können auch woanders arbeiten, er muss aber zustimme Liebe Grüsse NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt