Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie lange kann ich mit meine zwillinge, bei meiner Mutter im Ausland belieben ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie lange kann ich mit meine zwillinge, bei meiner Mutter im Ausland belieben ?

sweetmoto

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Hallo, ich habe im August 2016 Zwillinge bekommen und die sind ziemlich früh geboren nehmelich 22 wochen die sind regulär jetzt 3 Monaten alt, und wir haben keine Grosse Familie hier die uns unterstützt mein hat sein job aufgegeben Kinder ärztin hat mein Mann empfohlen Urlaub zu nehmen das ging nicht halt is der jetzt zuhause. der kann jederzeit arbeit gehen aber der kann mich auch nicht 24 stunden versorgung belasten. wir haben keiner leih Oma, keine Hebamme, keine ünterstützung von kider rotes schutz wieder von caritas, noch von Jugendamt. und ich bin dritten Monat schwanger mein mann und ich wir sind beide schwer schokiert und wissen nicht was nun.so jetzt hat mein mann mit meine Mutter ins Ausland gesprochen er schlägt vor mit frühgeborene Zwillinge und schwangerschaft ich wäre bei meiner Muter sehr hoch gehoben. da kreigst du ünterstützung vor erst bis die säuglich aus 2,5 stunden trink takt raus sind. da ich Komplizierten schwangerschaften hinter mir habe weis ich zu schätzen das ich wieder längeren zeit ins krankenhaus bleiben könnte was ist dann mit kinder? wir waren entschlossen erstens familiäre hilfe zuholen (Mutter) leider es ist finanziel nicht machbar im moment. ich werde gerne ins Ausland fliegen zu meine Mutter was soll ich tuhen damit elterngeld weiter läuft? damit meine Kinder seine Nahrung bekommen schliesslich sie werden wieder hier zurück kehren. Mit freundlich Grüßen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können mit den Kindern bei der Mutter Urlaub machen, wenn Sie jedoch Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland haben, weil Sie sich primär im Ausland aufhalten, haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Um Elterngeld beziehen zu können, muss man in Deutschland wohnen.


peekaboo

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Elterngeld zu beziehen, musst Du in D. leben. Dein Mann kann auch Elternzeit nehmen, sofern er einen Arbeitgeber hat. Auch wenn es sich hart an hört, man sollte sich vorher überlegen, ob man sich Kinder leisten kann (Du schreibst " damit meine Kinder seine Nahrung bekommen "). Wie willst Du denn einen Flug ins Ausland finanzieren? Woher kommst Du? Ist die medizinische Versorgung für Deine Frühchen im Ausland gewährleistet? Wie wärest Du krankenversichert... Dies sind alles Fragen, die Du Dir vorab auch mal stellen solltest. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Im Heimatland kann man doch die Sozialleistungen des dortigen Landes beziehen.


peekaboo

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.


Mitglied inaktiv

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Soll der deutsche Steuerzahler auch noch für Eltern und Kinder im Ausland Sozialleistungen stemmen? Irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden.


peekaboo

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in vielen Fällen so praktiziert... :o(


zweizwerge

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Huhu, und wie lange kann man mit seinen Kindern im Ausland Urlaub machen, wenn man Elterngeld bezieht? Sweetmoto möchte ja, wenn ich es richtig verstehe, nicht auswandern, sondern fragt nach, wie lange sie im Ausland sein darf. Mit zwei Frühchen aus der 22. Woche ist es bestimmt sehr hart - meine Zwillinge waren zum Glück etwas ältere Frühgeborene. Habt Ihr schon versucht, Unterstützung vom Jugendamt oder ähnlichen Stellen zu bekommen? Kennst Du wellcome http://www.wellcome-online.de/angebote-fuer-familien/praktische-hilfe-nach-der-geburt/ ? Das ist auch eine Entlastung, und sie schreiben, dass es nicht am finanziellen Scheitern sollte. Zumindest hast Du ab dem ersten Geburtstag, also ab irgendwann im August, Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Wie viele Stunden Betreuung das sind, hängt evtl. von der Stadt ab. Hast Du Deine Kinder schon dafür angemeldet? Krippenplätze wären zumindest vor der Geburt des dritten Kindes eine Entlastung für Dich. Das die Schwangerschaft wieder so schwierig wird, ist ja nicht gesagt - Zwillinge sind ja schon was besonderes in der Hinsicht. Bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt müsste sich ansonsten wohl Dein Mann um die Kinder kümmern. Grundsätzlich möchte ich Dir Mut machen mit den Frühchen und Zwillingen: es wird wirklich immer besser und einfacher, von Monat zu Monat! Und ich bin wahrscheinlich schon soweit, dass ich sage, inzwischen ist es einfacher als mit Einlingen :-). Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Nach § 9 S. 2 AO gilt als gewöhnlicher Aufenthalt stets ein von Beginn an zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.


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