Sarah2205
Hallo Frau Bader, ich bin zZ in der 14ssw - habe ein Beschäftigungsverbot von meinem AG bis Beginn des Mutterschutzes ( 10.4.14) arbeite auch nur in einem befristeten Verhältnis welches dann auch endet. Nun meine Fragen.. -Reicht es wenn ich mich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melde? -Muss ich mich bei der Krankenkasse melden? -Wie lange steht mir dann Elternzeit zu? Ich wollte eigentlich nicht nach einem Jahr wieder arbeiten gehen und mein Kind in eine Kita abgeben... -Was steht mir dann für Geld zu? Elterngeld und Kindergeld nehme ich an? und zur Info ich bin ab dem 1.2 verheiratet LG
Hallo, leider schreiben Sie nicht, ob der Vertrag vor der im Mutterschutz endet. Dies wäre eine wichtige Information auch bezüglich der Frage, wann man sich beim Arbeitsamt melden sollte. Wenn Sie ohne Arbeit sind, werden sie bis zu drei Jahre von der Agentur für Arbeit freigestellt, erhalten dann jedoch von dort auch keine Leistungen. Selbstverständlich erhalten Sie Elterngeld und Kindergeld. Liebe Grüße, NB
mirico11
Elterngeld aber nur die ersten 12 bzw. geteilt mit deinem Zukünftigen 14 Monate oder gesplittet 24 Monate ! Ab dem 15. LM Betreuungsgeld ! Wenn du auch nur einen Tag vor Mutterschutz arbeitslos bist, bekommst du kein Mutterschaftsgeld, bzw. nur einmalig 210 €. Da würde ich mich schon vorher mal an die KK wenden ! Elternzeit hast du keine, da du in keinem Arbeitsverhältnis stehst ! Dein Mann muss in erster Linie für euch aufkommen ! Lg
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