fusselmami
Hallo Frau Bader, meine Frage ist folgende. Die Gemeinde hat uns aufgefordert unser tatsächliches Jahreseinkommen aus den Jahren 2013,2014,2015 und 2016 zur Überprüfung offenzulegen. Generell ja kein Thema unser Sohn war ja in der Kita. Nur sehe ich eigentlich nur Veranlassung für 2015. Hierfür ist bislang nur die Prognoseerhebung gemacht worden. 2016 waren meine Kinder Beitragsfrei, wegen Vorschulkind und Geschwisterkind in gleicher Einrichtung. das haben wir schriftlich. Die Jahre 2013 und 2014 sind bereits im Mai 2015 bzgl. des tatsächliches Jahreseinkommens angefragt und auch die Unterlagen eingereicht worden. Muss ich das jetzt alles nochmal machen? Weil die gemeinde irgendetwas verschusselt hat? Ich habe selbst das Schreiben aus 2015 und auch die Kopien der ausgefüllten Unterlagen nebst eingereichter Unterlagen hier. Danke
Hallo, dann legen Sie doch das Ergebnis von den Jahren 2013+2014 den Unteragen bei. Liebe Grüße NB
Ninu
Hmmmm, Und es ist also fairer, dass eine Rechtsanwältin sich in ihrer Freizeit dieser Frage annimmt, als dass Du die Sachen, die Du gemäss Deiner Aussage da liegen hast, einmal durch den Kopierer jagst?!
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