Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange darf ich nach vorzeitiger Entbindung nicht arbeiten (Minijob)?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange darf ich nach vorzeitiger Entbindung nicht arbeiten (Minijob)?

tomorrow

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Hallo Frau Bader, der errechnete Geburtstermin für meinen Sohn war der 07.08.2013. Ich habe einen Minijob und hätte ja eigentlich ab dem 02.10.2013 wieder arbeiten dürfen (8 Wochen nach Termin). Jetzt wurde mein Sohn aber schon am 13.07. geboren. Bis wann gilt jetzt das Beschäftigungsverbot? Trotzdem 8 Wochen (also dürfte ich am 07.09. wieder ins Büro) oder werden die Tage zwischen dem 13.07. und 07. 08. angehängt? Die Frage ist nicht, wie lange ich zu Hause bleiben dürfte, da ich ja nur einen Minijob habe, bekomme ich ja kein Geld von der KK, sondern wann ich wieder losgehen darf, ich will ja schnellstmöglich wieder arbeiten. 2. Frage: Ich habe als Minijobberin einen Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt gestellt. Wirkt es sich dort auf die 210 € die ich maximal bekommen kann, aus, wenn ich bereits nach 8 Wochen wieder arbeite? Insgesamt war ich ja dann keine 14 Wochen aus dem Job heraus. Danke für Ihre Antwort! Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Arzt ein Frühchen attestiert, verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wo. Es ist egal, ob es 8 o 12 Wo sind Liebe Grüsse, NB


Andrea6

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Dein Kind ist ein Frühchen (mehr als 3 Wochen vor ET) und deshalb dauert Deine Schutzfrist nicht 14 Wochen sondern sogar 18. Also kannst Du erst Ende Oktober wieder angestellt arbeiten. Dies dient nicht nur Deinem eigenen Schutz sondern auch dem des Kindes, das als Frühgeburt besondere Aufmerksamkeit braucht.


Mitglied inaktiv

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Du bekommst doch Elterngeld - wenn beantragt. Das bekommts du, im Gegensatz zu anderen Müttern, schon ab geburt. Die 210 € werden da wohl nicht einmal mitberechnet. Und kleiner Tip, ich hoffe du hast trotzdem Elternzeit beantragt, auch wenn du vor hast zu arbeiten. Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten, mit dem minijob dürftest du da wphl kaum drüber kommen. genießt dann aber den Kündigungsschutz in den bis zu 3 Jahren. Falls nicht, würde ich das nachholen. Die Zeit welche das Kind zu früh gekommen ist, wird eh "hinten dran gehangen. 14 Wochen hättest du also immer mindestens. Ausser du verzichtest freiwillig auf die Zeit vor der Geburt, die Zeit nach der Geburt (8 Wochen normal, 12 Wochen Frühgeburt) muß du aber einhalten, da nach der Geburt absolutes Beschäftigungsverbot.


tomorrow

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Die 8 Wochen danach weiß ich ja, aber mit den fehlenden Tagen zwischen Geburtstermin und errechnetem Termin komme ich nicht klar. Ich finde keine vernünftige Erklärung, ob er jetzt als Frühchen gilt (also Beschäftigungsverbot 12 Wochen???) oder nicht. Da ist mal von Frühchen fürher als 36+0 die Rede, mal 37+0, mal unabhängig von der Woche bei einem Geburtsgewicht unter 2500 g (er liegt drüber)... grrrhhhh Elternzeit habe ich nicht beantragt, ich jobbe hier bei einem kleinen Verein, jeder kennt hier jeden. So lang ich da weitermachen will kann ich das, wenn sich da seitens des Vereins etwas ändert ist das eben so. Ich habe dem Vorstand in der 7. SSW, als ich gerade da angefangen hatte, gesagt, dass ich schwanger bin und angeboten, dass die sich nach jemand anderem umsehen könnten, wenn sie wollten. Ich war gerade neu dort und wäre dann auch wieder gegangen. Aber die wollten mich behalten und bieten mir so viel Flexibilität...ich glaube, einen faireren Minijob könnte man nicht haben. Eine Stunde die Woche feste Arbeitszeit, alles andere frei einteilbar. Und wenn ich die zweite Stunde, die die Geschäftsstelle besetzt ist, mal einspringen muss, darf ich meine Kinder mitbringen. Und Bezahlung nach Stunden, unbezahlte Überstunden gibts nicht, wurde mehrfach betont. Hatte ich noch nie, sonst wurde immer erwartet, dass man mal ein paar Stunden unter den Tisch fallen lässt... Steffi


Mitglied inaktiv

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Aber Elterngeld hast du beantragt? Mind. für die zeit wo du wegen Mutterschutz daheim bleibst. Sonst fehlt dir ja wirklich das Geld. Danach ist halt reine rechenaufgabe. Würde mich da erkundigen.


CKEL0410

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Genau so ist es. Auf die 210 euro wirjet es sich nicht aus aber auf dein eg. Als minijobber bekommt man ja etwas mehr als die 300 euro.


Andrea6

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Die gesetzliche Regelung ist eigentlich klar: Geburten vor der vollendeten 37.SSW gelten als Frühgeburt, unabhängig vom Gewicht. Nach der 37. SSW, aber unter 2500g kann eine Frühgeburt vom Arzt attestiert werden. So oder so gilt die Schutzfrist 8 Wochen ab dem ursprünglich errechneten Termin, bei Frühgeburten dann eben nochmal zusätzlich 4 Wochen. Bei Geburten NACH dem ET verlängert sich die Schutzfrist ebenfalls entsprechend.


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