Smilla_Julie88
Sehr geehrte Frau Bader, ich steh zur Zeit etwas auf dem Schlauch. Bin heute bei ET+4, dh der errechnete Termin war am 25.1.19. Seit dem 14.12.18 befinde ich mich im Mutterschutz. Wie läuft es denn mit dem Mutterschaftsgeld bei Terminüberschreitung ab? Bekommt man die paar Tage zusätzlich bezahlt oder bleibt es strikt bei den 6 Wochen davor und den 8 Wochen danach? Wie verhält es sich mit der Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz? Angenommen das Kind wird am 31.1.19 geboren, rechne ich dann ab dem Tag der Geburt die 8 Wochen Mutterschutz, um den Beginn meiner Elternzeit zu ermitteln?
Hallo, Nein, sie haben immer acht Wochen nach der Geburt, wenn das Kind sich verspätet ist es eben entsprechend länger Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es gibt immer 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt, Du hast also mehr, da der Zwerg sich verspätet. Elternzeit ist ab Geburt, muss nur 7 Wochen vor aktivem Antritt gemeldet werden. Also innerhalb einer Woche nach Geburt. Du musst nix ausrechnen, nur schreiben wann Du wieder arbeiten möchtest. Bedenke, bei ganzen Jahren ist der erste Arbeitstag immer der Geburtstag des Kindes, kannst auch ein, zwei Tage später datieren.
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