Mitglied inaktiv
Guten Tag, wenn der Arbeitsvertrag während des Mutterschutz/Elternzeit ausläuft, ist man dann weiterhin beitragsfrei krankenversichert? Wenn ja, ist man dann auch im 2. Jahr versichert wenn man den Elterngeldbetrag auf 24.Monate verteilt? Vielen Dank!
Hallo, Wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, gilt Folgendes: Grds. endet der Krankenversicherungsschutz, wenn während des Beschäftigungsverhältnisses mehr als einen Monat kein Entgelt gezahlt wurde. Der Gesetzgeber hat davon abweichend jedoch bestimmt, dass während der Elternzeit die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erhalten bleibt und Beiträge nur zu zahlen sind, wenn Sie ein Entgelt von mehr 400,- EURO erzielen. Anders ist es bei beendeten Beschäftigungsverhältnissen: Hier besteht kein Anspruch auf Elternzeit, da keine Notwendigkeit einer Freistellung von der Arbeit besteht. Allerdings bleibt der Krankenversicherungsschutz dann erhalten, wenn Elterngeld bezogen wird. Und hier muss ich Sie leider enttäuschen: Dieses gilt nur für 1 Jahr nicht für 2 Jahre. Der Grund liegt darin, dass bei der Halbierung des Elterngeldes bei gleichzeitiger Verlängerung des Auszahlungszeitraumes nicht von einer Verlängerung des Anspruches sondern nur von einem anderen Auszahlungsmodus auszugehen ist. Liebe Grüsse, NB
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Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich in meiner dritten Elternzeit und arbeite (mit Genehmigung meines AG) in einem Minijob. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und sie würde noch bis April 2016 dauern. Momentan bin ich beitragsfrei krankenversichert, da ich vor der ersten Elternzeit (die anderen erfolgten unmittelbar im Anschluss) pf ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben innerhalb meines befristeten Arbeitsvertrages ein 1jähriges Pflegekind aufgenommen und ich habe Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Mittlerweile ist (nach einem halben Jahr) der Arbeitsvertrag ausgelaufen. Mein Mann ist Polizeibeamter und ich habe deshalb nicht die Möglichkeit mich bei ihm mitzuversichern (Kranke ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe die Elternzeit für mein erstes Kind (geb. 10/14) vorzeitig beendet, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld für das zweite Kind zu haben. Ich war im zweiten Jahr der Elternzeit in Elternteilzeit tätig. Vor Geburt des ersten Kindes war ich freiwillig gesetzlich versichert, Anspruch auf Familienversicherung bestand nicht ...
Hallo Mein Elterngeld läuft im Februar aus. Bin Arbeitslos. Erhalte weiter Betreuungsgeld und wollte jetzt wissen wie das mit der Krankenversicherung weiter läuft, da ich auf das Gesetzt Paragraf 224. V SGB gestoßen bin. Amt und Krankenkasse sagen nur dass Sie davon noch nie was gehört haben. Bin jetzt etwas verunsichert.
Hallo. Ich wollte fragen ob ich wärend des Bezugs von Betreuungsgeld beitragsfrei Versichert bin. So steht es zumindest im gesetzt 224.5 SGB. Bei der kv ist das gesetzt nicht bekannt. Ich bin arbeitslos somit auch keine Elternzeit und ich möchte bis Ende Betreuungsgeld bei meinem kleinen zuhause bleiben. Mfg
Guten Tag Frau Bader, ich bin sv-pflichtig angestellt (TZ 16 Wochenstunden) und nebenberuflich selbstständig. Ich bin über die TZ GKV versichert. Nun erwarten wir im Mai unser erstes Kind und ich mache mir Gedanken über die Beitragsfreiheit der GKV. Die KK hat avisiert, dass die Beitragsfreiheit erhalten bleibt, wenn die Einkünfte aus selbstständ ...
Liebe Frau Bader, ich versuche schon länger in Erfahrung zu bringen, -ob ich während der Elternzeit beitragspflichtig bin wenn mein Mann und ich beide freiwillig Krankenversichert sind, oder ob ich monatlich ca. 180€ zahlen, muss. - Wenn man im Jahr weniger Einkommen als monatlich 435€ hat, dann wäre ich beitragsfrei, außer in der Zeit, die wi ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgend unser Sachverhalt. Wir sind nicht verheiratet. Geburt 1.Kind - x.02.16, Elterngeld beantragt und erhalten für 24Monate Ende Elterngeld Kind1 x.02.18. Vor der Geburt Kind1 in befristeter Beschäftigung. Geburt Kind2 - x.08.17, Elterngeld beantrag und beschieden für 24Monate Beginn ab x.03.18 (Bei der B ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während meiner Elternzeit aus, ich werde danach weiter Elterngeld beziehen, befinde mich aber ohne Arbeitsplatz ja nicht mehr in Elternzeit. In einem anderen Beitrag haben Sie geschrieben, dass die gesetzliche Krankenversicherung trotzdem beitragsfrei bleibt. Meine Krankenkasse widerspricht dem, sie ...
Guten Tag, ich möchte mich bei Ihnen erkundigen, wie es sich mit der Beitragsfreiheit der Krankenversicherung in der Elternzeit verhält. Ich habe dazu einfach nirgends etwas gefunden. Ich bin noch 5 Monate Studentin und dann exmatrikuliert. Nebenher habe ich einen 450€ Job. Ich würde gerne Elternzeit nehmen (kein Elterngeld - das hat mein un ...
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