Reagy
Hallo. Ich wollte fragen ob ich wärend des Bezugs von Betreuungsgeld beitragsfrei Versichert bin. So steht es zumindest im gesetzt 224.5 SGB. Bei der kv ist das gesetzt nicht bekannt. Ich bin arbeitslos somit auch keine Elternzeit und ich möchte bis Ende Betreuungsgeld bei meinem kleinen zuhause bleiben. Mfg
Hallo, das heißt, dass aus dem Betreuungsgeld keine Beiträge für die KK gezahlt werden müssen. Aber nicht, dass man beim bezug von Betreuungsgeld beitragsfrei versichert ist. Das ist man nur während der EZ bzw beim Bezug von EG Liebe Grüße NB
Dojii
Leider endete die (Pflicht)Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Ende der Elternzeit bzw. dem Endes des Arbeitsverhältnisses. Beitragsfrei über das Betreuungsgeld ist man so gesehen nur versichert, wenn man auch gleichzeitig in Elternzeit ist und auf diese Weise weiter Pflichtmitglied in der Krankenversicherung bleibt (vgl. § 192 SGB 5). Betreuungsgeld alleine reicht leider nicht aus.
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