Hallo Frau Bader,
ich wahr jetzt zwei Jahre über Elterngeld beitragsfrei krankenversichert. Das Elterngeld hat jetzt geendet und seit 11 Monaten erhalte ich zusätzlich zum Elterngeld, Betreuungsgeld (jetzt nur noch Betreuungsgeld). Bin ich weiterhin über das Betreuungsgeld, das ich noch 1 Jahr erhalte beitragsfrei versichert? Wenn ja, wie kann ich vorgehen wenn meine Krankenkasse das Gegenteil behauptet?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
von
La3y
am 01.06.2018, 14:15
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Krankenversicherung
Hallo,
nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2018
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Krankenversicherung
Hast du einen Arbeitgeber und bist damit in Elternzeit? Dann gilt, solange du in EZ bist bist du so oder so beitragsfrei versichert. Nur wenn du keinen AG hast könnte das eine Rolle spielen.
von
Felica
am 01.06.2018, 15:35
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Krankenversicherung
Nein ich habe keinen Arbeitgeber, beziehe derzeit nur Betreuungsgeld. Habe im Internet gelesen das man weiterhin beitragsfrei nach Elterngeld versichert bleibt (§ 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld), ist das richtig auch wenn ich keinen Arbeitgeber habe?
von
La3y
am 01.06.2018, 15:49
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Krankenversicherung
Das wäre ja ziemlich unfair den anderen Bundesländern gegenüber, die kein Betreuungsgeld zahlen. Da müssen die Frauen sich ja auch selbst versichern.
von
Mama-von-Linchen
am 01.06.2018, 21:35
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Krankenversicherung
nein nur in der Elternzeit bist du beitragsfrei versichert, im Betreuungsgeld nicht mehr
von
littlestarling82
am 02.06.2018, 04:48