mic
Sehr geehrte Frau Bader, folgend unser Sachverhalt. Wir sind nicht verheiratet. Geburt 1.Kind - x.02.16, Elterngeld beantragt und erhalten für 24Monate Ende Elterngeld Kind1 x.02.18. Vor der Geburt Kind1 in befristeter Beschäftigung. Geburt Kind2 - x.08.17, Elterngeld beantrag und beschieden für 24Monate Beginn ab x.03.18 (Bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind2 wurde das erste Lebensjahr von Kind1 und der Mutterschutz vor Geburt übersprungen). Elterngeldbzug Kind2 wurde nach dem Elterngeldbezug Kind1 gelegt um eine Gegenseitige Anrechnung zu vermeiden. Soweit so gut, wäre da nicht die Krankenversicherung. Die KK verweigert die beitragsfrei Weiterversicherung. Begründung: Da nicht durchgehend Elterngeld bezogen wurde, endet die beitragsfreie Versicherung? Tatsächlich wurde der Bezugszeitraum für 8Tage inkl. WE unterbrochen. Ein durchgängiger Elterngeldbezug ist jedoch so gut wie nie möglich da sich der Bezug immer nach dem Tag der Geburt richtet. - Besteht nun in meinem Fall eine beitragsfreie Weiterversicherungspflicht? - Wie wäre eine beitragsfreie Weiterversicherung zu beantragen? Besten Dank
Hallo, das ist aber schief gelaufen. Sie hätten sich vor der Geburt von Kind 2 den Rest von Kind 1 auszahen lassen müssen. Dann hätten Sie auch mehr bekommen, da es angerechnet wird. Wie war die Mutter den versichert? Freiwillig o Pflicht? Für welchen Zeitraum wird es verweigert? Für die Zwischenzeit oder die ganze 2. EG-Zahlung? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Wer hat Dich denn da beraten damals? Du hättest Dir die aufgesparten Raten von Kind 1 auf einmal auszahlen lassen sollen und dann direkt Elterngeld für Kind 2 nehmen sollen. Nahtlos, dann wäre keine Lücke entstanden. Ergo. ihr müsst die Versicherung nun selbst zahlen, da vor aktuellem Elterngeld kein Elteengeldbezug nahtlos war. Die Krankenkasse hat da Recht.
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