Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung beitragsfrei oder freiwillig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung beitragsfrei oder freiwillig?

portalaki

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Guten Tag Frau Bader, ich habe die Elternzeit für mein erstes Kind (geb. 10/14) vorzeitig beendet, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld für das zweite Kind zu haben. Ich war im zweiten Jahr der Elternzeit in Elternteilzeit tätig. Vor Geburt des ersten Kindes war ich freiwillig gesetzlich versichert, Anspruch auf Familienversicherung bestand nicht (Ehemann privat versichert). Ich musste im ersten Jahr Elternzeit daher die Beträge zur Krankenversicherung selber bezahlen. In der Elternteilzeit war ich wieder gesetzlich pflichtversichert. Wie erfolgt die Einstufung nun in der erneuten Elternzeit? Beitragsfrei wegen der gesetzlichen Pflichtversicherung während Elternteilzeit? Oder freiwillig, da das alte Vollzeit-Arbeitsverhältnis wieder aufhebt? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie nicht arbeiten, müssen Sie die Beiträge wieder selber zahlen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Soweit ich weiß kommt es doch aufs Jahresbrutto an ob gesetzlich oder freiwillig. Da wirst Du vermutlich durch 3 Monate Vollzeitgehalt nun ja nicht drüber kommen. Die Zahlen kennst nur Du :-)


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