Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange arbeiten zwischen zwei Elternzeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange arbeiten zwischen zwei Elternzeiten?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, mich würde interessieren, ob man zwischen zwei Elternzeiten ganze 12 Monate arbeiten muss? Also angenommen, man wird am Ende der Elternzeit erneut schwanger und würde dann beispielsweise nur 7 Monate wieder arbeiten. Hätte man dann nur Anspruch auf den Sockelbetrag? Oder wie ist das gesetzlich geregelt? Ich habe im Netz leider nichts finden können, was meine Frage beantworten würde. LG, Charlotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet! Ich zitiere das Ministerium: "Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €" Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Das kommt auf die Dauer der EZ an, ob die EZ komplett rausgerechnet wird, das ist der Fall bei bis zu 12 Monaten EZ. Dann zählt für nicht mit neuer Tätigkeit erreichte Monate das alte Netto. Jeder Monat darüber hinaus wird mit 0 € angesetzt. Eine Mindestdauer von Tätigkeitsmonaten gibt es aber nicht.


Mitglied inaktiv

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Hallo Lina, kannst du mir das etwas genauer erklären? Ich verstehe das jetzt leider nicht so ganz. Wenn man z.B. 5 Monate arbeitet zwischen den Elternzeiten, dann würden also die 5 Monate Gehalt genommen und die restlichen 7 Monate (die ja dann zur ersten Elternzeit gehört haben) würden mit 0 Euro angesetzt? Ist das so richtig? Und was hat das jetzt mit dem alten Netto zu tun? Irgendwie kapier ich das nicht... LG, Charlotte


Lina_100

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Nicht unbedingt. Z. B.: 1. Geburt 01.01.2010, EZ 1 Jahr bis 31.12.2010 neuer ET 15.12.2011 = MuSch Beginn etwa 01.11.2011 = volle Monate gearbeitet 10. Diese sind massgeblich plus 2 Monate von vor der ersten EZ und MuSch = 2 Monate altes Netto vor dem ersten Kind. Anders bei 2 Jahren EZ nach erstem Kind, dann werden leider die bis 12 Monate fehlenden Monate mit 0 angesetzt.


Mitglied inaktiv

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Aha, danke dir, ich glaub ich hab`s nun kapiert :-). Gilt das auch für Väter, die Elternzeit nehmen? Müsste doch, oder? LG, Charlotte


SumSum076

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Ja, das gilt bei den Vätern auch. Hatte der Vater zB Elternzeit für Kind 1 vom 12.05. bis 11.07, dann werden die Monate Mai, Juni und Juli aus der nächsten Berechnung für Kind 2 rausgenommen. Es kommt übrigens nicht auf die ElternZEIT, sonder auf den ElternGELDbezug an. Nur der wird ausgenommen! Und bezogen wird das Elterngeld nur im ersten Lebensjahr! Gruß Sabine


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