Jenny25
Hallo Frau Bader! ich möchte nächstes Jahr mit unserer Familienplanung "beginnen" und will mich vorab so gut es geht informieren.. :-) 1. geht es,dass man die EZ für 3 Jahre beantragt und das Elterngeld auf 1 Jahr ausbezahlen lässt? oder soll man 2 Jahre EZ beantragen und sich das EG auf 1 Jahr auszahlen lassen? ich bin Zahnarzthelferin und mein jetziger Chef würde mich nicht auf TZ einstellen,da er eine VZ-Kraft braucht! Ist es somit eh egal,was ich beantrage? Denn nach 1nem Jahr EZ möchte ich wo anders auf TZ arbeiten! 2. wenn man dann nach 1nem Jahr auf TZ (400€) arbeiten geht -bei einem anderen AG- und dann wieder schwanger wird, zählen dann die letzten 12 monate wieder,was man davor verdient hat? vielen Dank schon mal für ihre Antwort! LG
Hallo, 1. Geht alles! 2. Die letzten 12 Mo. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo du solltest auf jeden Fall 2 Jahre nehmen dann kannst du problemlos auch noch das dritte nehmen wenn du möchtest, wenn du nur 1 Jahr nimmst kein dein ag die Verlängerung ablehnen, auszahlen kannst Du dir das eh auf ein oder 2 Jahre, ansonsten kann ich dir nicht weiter helfen.
SumSum076
1) Die Empfehlung lautet, 2 Jahre EZ zu nehmen, damit man problemlos verlängern kannst. Du kannst in der Anmeldung gleich reinschreiben, dass du im 2. Jahr TZ arbeiten möchtest (ungefährer Stundenumfang, Arbeitszeiten). Mit rein schreiben, dass die EZ-Anmeldung auch bei Ablehnung der TZ gleich bleibt. Dann kann dein AG die TZ ablehnen (und du kannst deine EZ machen). Da dein AG die TZ bei sich abgelehnt hat, kannst du dann zum zweiten Jahr die Genehmigung einfordern, beim anderen AG arbeiten zu dürfen. Da dir dein Chef die Arbeit bei sich "verboten" hat, kann er die Arbeit beim anderen AG fast nicht mehr ablehnen. 2) Geht man arbeiten, zählt dieser Verdienst. Geht man nicht arbeiten, zählt der gleiche Zeitraum - aber eben ohne Verdienst! Gruß Sabine
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