Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie läuft die Ausschlagung für das ungeborene Kind unverheirateter Eltern ab?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie läuft die Ausschlagung für das ungeborene Kind unverheirateter Eltern ab?

Cala1412

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Hallo, wir haben für das ungeborene Kind ausgeschlagen. Die Erbschaft fällt an, weil mein Freund nach seinem Onkel ausschlägt. Ich bin der Meinung, dass wir beide ausschlagen können und die Sorgeerklärung nachreichen. Zwar bin nur ich Inhaber der elterlichen Sorge aber mit Abgabe der Sorgeerklärung sind wir das ja dann beide. Wir wollen die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung auch vorgeburtlich beantragen. Dann können wir diese auch gleich an das Nachlassgericht weiterleiten und müssen nicht bis zur Geburt warten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob und wie für einen nasciturus ausgeschlagen werden kann, ist höchst umstritten. § 1923 II BGB sagt, dass "Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren." Es war richtig, dass Sie beide für das Kind ausgeschlagen haben. Aber: zusätzlich ist grundsätzlich die Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts erforderlich (§§ 1643 Abs. 2. S. 1, 1822 Nr. 2, 1908 i Abs. 1 BGB). Klären Sie das zeitnah! Liebe Grüße NB


Felica

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Die endgültige Ausschlagen tritt erst 6 Wochen nach dem 18ten Geburtstag in Kraft. Wobei das unerheblich ist. Vor Geburt könnt ihr nur schwebend ausschlagen. Ihr müsst na h Geburt die Geburtsurkunde, mit Namen usw nachreichen, dann prüft das Gericht und wird dem wohl stattgeben. Es braucht ja eine amtliche Person für die ausgeschlagen wird, deshalb wird das nach Geburt nötig.


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