Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann mein Baby (mit Vaters Nachname) mein Nachname bekommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie kann mein Baby (mit Vaters Nachname) mein Nachname bekommen?

Onyxya

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Liebe Frau Bader, bei mein Baby gibt es eine besondere Konstellation von Lagen und Namen deswegen muss ich es zuerst erlauten: ich, rumänin, und mein Freund (kein Ehemann), afrikanische Angehörigkeit, haben von 2 Jahren ein Junge (laut gesetz. rumänische Angehörigkeit nach Mutter) bekommt in Hamburg...Sorgegerecht wäre an beide 50:50 geteilt und er trägt der Vaters Nachname .. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt und hier, in Hamburg, meine Nachname an mein Sohn zu geben? Auf Ihre Antwort werde mich sehr, sehr freuen! Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüssen, Sonia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich halte es auch für fraglich, ob hier dt. Recht anwendbar ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Gar keine oder nur extrem schwer. Ihr habt damals den Namen des Vaters als Familiennamen gewählt. Auf die Problematik das später eine Änderung schwierig bis unmöglich wird, wird man extra hingewiesen. hatten wir selbst auch. Nicht umsonst wird immer wieder dazu geraten, genau das eben nicht zu machen sondern erst beim namen der Mutter zu bleiben. Im Falle einer späteren heirat kann man das dann immer noch ändern - dieser Weg ist weit leichter. Da ihr zudem auch noch gemeinsames Sorgerecht habt, würdest Du auch in dem Falle das Du irgendwann einen anderen mann heiratest, die Zustimmung des Kindsvater benötigen damit euer Kind den Namen des Stiefvaters bekommt.


Sternenschnuppe

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Keine Möglichkeit nach deutschem Recht. Wenn der Vater zustimmt eventuell. Viele Sachbearbeiter kennen die Gesetze nicht wirklich.


NadineHE

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Hallo liebe Sonia, Ich wollte den Namen meiner Tochter auch gerne ändern und die Dame beim Amt meinte, dass alles nur zum Wohle des Kindes geschieht. Das bedeutet in dem Fall, dass ich den Namen zum Beispiel erst ändern könnte, wenn meine Tochter irgendwann merkt, dass sie anders heißt. Sie ist jetzt 11 Monate alt und daher wird nichts geändert :/


Sternenschnuppe

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Dann kann man den auch nicht ändern. Ohne Zustimmung gar nicht. Das Kindeswohl muss gefährdet sein, wenn der Name nicht geändert wird. Ist der Vater ein Mörder oder Vergewaltiger, dann ja, oder heißt Schwanz oder sowas. Patchwork und verschiedene Namen sind normal heutzutage, ein Kind kann damit beschwert aufwachsen.


NadineHE

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Von der Zustimmung des Vaters bin ich ausgegangen! Die brauchst du natürlich


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Umbenennung geht NUR nach dem Recht der Staatsbürgerschaft des Kindes. In dem Fall, nach dem Recht des Staats Rumänien. Da kann im Hamburg kein Standesbeamter etwas machen. Hier muss man an die rumänische Botschaft oder das Konsulat rantreten und dort nachfragen. Soweit mir bekannt, ist aber auch nach diesem Recht eine Umbenennung kaum möglich.


Mitglied inaktiv

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Kind ist aber doch in Hamburg also Deutschland geboren, rumänische Abstammung nur weil die Mutter Rumänin ist. Ist dann das rumänische Recht überhaupt greifbar - selbst wenn es dort möglich wäre?


Mitglied inaktiv

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Die TE schreibst im Eingangspost, dass das Kind die rumänische Staatsangehörigkeit hat. Damit richtet sich der Name nach den Vorschriften des Landes, dessen Staatsangehörigkeit das Kind hat.


Onyxya

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Hallo liebe Menschen, ich bedanke mich fuer Eure zahlreichen Antworten und Ideen! Tja...dann lass ich noch die Zeit, eben, "reden".... werde auf jedenfalls auch bei rumaenische Botschaft nachfragen.. Vielen Dank und sonnige Gruessen an Alle, Sonia


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