Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

Mika Mücke

Beitrag melden

Bin morgen zum AG eingeladen, was ist jetzt zu tun? Hallo Frau Bader, im März letzten Jahres habe ich unseren Sohn bekommen und vorher mit dem AG 1 Jahr Elternzeit vereinbart. Diese Elternzeit lief am 04.03. diesen Jahres aus. Als ich vor Ablauf der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber gesprochen hatte, meinte er, dass die Nachfolgerin sich so gut eingearbeitet habe, dass er Sie nicht kündigen möchte, aber auch ansonsten aktuell keine Stelle (weder in Vollzeit, wie vor Geburt, noch in Teilzeit) für mich frei wäre. Ich habe mich also im Januar bereits bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und ALG beantragt. Die wollen jetzt für das ALG aber die Kündigung vom AG. Ich weiß, dass mein AG keine reguläre Kündigung mit Kündigungsfrist aussprechen will, da er dann ja noch die Kündigungsfrist über Gehalt zahlen müsste. Die 7 Tage seit Ende der Elternzeit, war ich jetzt ja nicht arbeiten und bin ja eigentlich jetzt auch schon offiziell arbeitslos gemeldet. Jetzt will mein AG mich aber morgen noch mal persönlich wg. der Kündigung sprechen. 1. Kann er mir die fristlose Kündigung aussprechen, weil ich ja die 7 Tage nicht arbeiten war. (Wie vorher mit dem AG abgesprochen war, bin ich ja schon arbeitslos gemeldet.) 2. Wie kann ich dem AA eine Kündigung durch den AG vorlegen ohne Kündigungsfrist, aber auch ohne dass ich eine Sperre vom Amt bekomme. Bzw. ohne Nachteil im Arbeitszeugnis, Lebenslauf etc.? (Ein Aufhebungsvertrag bringt ja auf jeden Fall eine 3-monatige Sperre und das können wir uns finanziell nicht leisten) 3. Haben Sie noch eine Idee, wie weder ich noch der AG einen Nachteil hat? Wäre bei einer regulären Kündigung nach folgender Formulierung in dem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist 1 Monat oder 2 Monate? "Die Kündigung verlängert sich für Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 25 Lebensjahres wie folgt: Beschäftigungszeit 2 Jahre - 1 Monat Beschäftigungszeit 5 Jahre - 2 Monate" Beginn der Arbeitsaufnahme am 23.10.2006. Ende der Elternzeit 04.03.2013 = 6 Jahre und 4 Monate Jedoch bin ich erst im April 2008 25 Jahre geworden, so dass die Beschäftigungszeit ab dem 25. LJ ja erst = 4 Jahre und 11 Monate beträgt Ich hoffe Sie können mir wirklich schnell helfen, da ich morgen bereits das Gespräch mit meinem Chef habe und er mich komplett im dunkeln lässt, was er will.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

Beitrag melden

Na er hat ja was er wollte, eine perfekte Drohkulisse, da Sie nicht zur Arbeit erschienen sind und wahrscheinlich irgendeine Abrede nicht werden beweisen können. Gehen Sie schnellstmöglich zum Anwalt! Ein Aufhebungsverrtrag führt nicht automatisch zur Sperre, eine fristlose Kündigung aber mit ziemlicher Sichheit.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ob er Arbeit hat oder nicht hätte Dir völlig egal sein können. Zumal wenn du Elternzeit schriftlich für ein Jahr eingereicht hast. Ich wäre am ersten Tag dort erschienen und hätte es mir schriftlich geben lassen wenn er keien Arbeit hat. Du hast erst einmal ein Anrecht auf die Arbeit, Punkt. Ob er es sich leisten kann 2 zu zahlen ist nicht Dein Ding. Er hätte die andere ja auch nur befristet einstellen können, seine Entscheidung das nicht zu tun. Hats Du Zeugen oder wie Beweiße das er keine Arbeit hat und dir deshalb gesagt hat das du daheim bleiben kannst? Weil dann kann er Dir auch nichts wegen Arbeitsverweigerung oä. Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, dann würde ich es ehrlich gesagt drauf ankommen lassen. Keinesfalls würde ich mich mit einem Aufhebungsvertrag abspeisen lassen, außer Du hast schon was neues. Wenn er meint keine Arbeit zu haben, kann er Dir ja gerne kündigen und dich dann freistellen. Würde auch alles bei einem Anwalt für Arbeitsrecht abgeben - sicher ist sicher.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...