ChristineHillenbrand
Hallo, Ich bin derzeit mit meiner 2. Tochter in Elternzeit (geb Oktober 15), beantragt habe ich 3 Jahre, also offiziell noch bis Oktober 2018. Jetzt bin ich wieder erneut schwanger. Habe ich irgendeine Chance mehr Elterngeld zu bekommen? Im Moment wäre es ja nur das Minimum, da mein Elterngeld ja länger als 12 Monate her ist... Also könnte ich irgendwie meine bestehende Elternzeit abbrechen und dann ins Beschäftigungsverbot gehen? Wo kann ich mich hin wenden für solche Fragen?
Hallo, Das geht nicht. Arbeite ja, direkt ins BV gehen nein. Liebe Grüsse NB
malini
Hallo, Da hilft nur, dir eine Arbeit zu suchen die du machen darfst. Elternzeit vorzeitig beenden um dann ins BV zu gehen geht nicht!!
Mitglied inaktiv
Vorzeitig beenden darfst du erst zum Mutterschutz und solltest es dann auch. dann gibt es das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Ansonsten kannst du doch innerhalb der EZ in TZ arbeiten, bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Bis zu 30 Std die Woche geht das auch in der EZ.
mellomania
das fragst du nicht im ernst, ob du mit einem bv betrügen kannst? hammerhart! du darfst die elternzeit nur für einen neuen mutterschutz beenden, never um in ein bv zu gehen. das ist sozialbetrug. mannmann. so einfach ist ein bv zum glück nicht mehr zu bekommen. der arbeitgeber muss alles dran setzen dir einen gefahrfreien arbeitsplatz zu stellen und den MUSST du annehmen.
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