Nadi1307
Hallo Frau Bader, Mich würde mal interessieren, wie das Elterngeld für das zweite Kind in folgender Situation berechnet wird. Kind 1 geb. Oktober 2016, Elternzeit bis Oktober 2018, Eltergeld bis Oktober 2017, Zuverdienst auf 450 Euro seit Oktober 2017 Wie verhält es sich, wenn ich jetzt während der Elternzeit noch schwanger werden würde und ein BV bekommen würde? Müsste ich dann meine Elternzeit kündigen, würde Gehalt bekommen und daraus würde sich dann auch das neue Elterngeld berechnen? Oder lässt man die beantragte Elternzeit auslaufen und würde das BV ab Oktober, wo man wieder arbeiten müsste, haben? Das BV käme auf Grund von verschiedenen Faktoren der ersten Schwangerschaft, etc. Können sie mir da helfen? Liebe Grüsse
Hallo, entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgerechnet werden Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld von einem volljährigen Kind bis höchstens am 14. Lebensmonat. Es zählen auch Monate dazu, in denen man wegen eines Beschäftigungsverbotes Mutterschaftslohn erhält. Liebe Grüße NB
malini
Letzteres. Es geht nicht, die EZ zugunsten eines BV vorzeitig zu beenden. Oder du wartest mit der Schwangerschaft noch, bis die EZ vorbei ist.
luvi
Hallo, Während dem BV bekommst du immer das, was du auch verdienen würdest, d.h. jetzt das Gehalt aus dem Minijob, später, wenn die EZ ausläuft, das ursprüngliche Gehalt. LG luvi
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