honey1705
Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und arbeite im Kindergarten. Jetzt habe ich seit gestern ein TeilBV. Ich darf 8 Stunden (statt vorher 25 Stunden) im Büro arbeiten. Dies erfolgt an zwei Vormittagen. Jetzt ist meine Frage wie das mit meinem Urlaubsanspruch ist. Sind das jetzt weniger Tage (ich habe 30 Tage für das Kalenderjahr 2018) oder gleich viel und brauch ich dann nur zwei Tage nehmen? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus Lg Judith
Hallo, bis zum Ende des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf den Urlaub aus VZ Liebe Grüße NB
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