Sinee
Sehr geehrte Frau Bader, am 12.01. ist mein letzter Arbeitstag bevor ich in den Mutterschutz gehe, der bis 18.04. besteht. Da ich im Anschluss in Elternzeit gehe, habe ich von Mai - Dezember keinen Urlaubsanspruch. Ist es korrekt, dass ich bei einem jährlichen Urlaubsanspruch von 35 Tagen für die Monate Januar-April Urlaubsanspruch habe, obwohl ich am 12.01. meinen letzten Arbeitstag habe? Mein Arbeitgeber meinte, ich hätte gar keinen Urlaubsanspruch im neuen Jahr, da ich den Januar nicht voll arbeite und somit meinen Januaranspruch erhalte. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, in der EZ keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor der EZ nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
misses-cat
Dein Arbeitgeber Geber irrt sich, bis einschließlich April hast du Urlaubsanspruch. Lg
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