Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit?

Arlette0279

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Hallo Frau Bader, hallo liebe Community, ich habe schon einiges zu diesem Thema gelesen, aber diesen "Sonderfall" bisher noch nicht. Kind 1 geboren Anfang April 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine Vollzeitstelle. Beim Arbeitgeber habe ich eine 3-jährige Elternzeit angegeben. Im Oktober 2016 habe ich beim selben Arbeitgeber angefangen auf Teilzeit zu arbeiten. Diese Teilzeit war bis zum 31.03.2018 befristet (also bis zum Ende der beantragten Elternzeit) und sollte anschließend wieder eine Vollzeitstelle werden. Die Elternzeit wurde zu keinem Zeitpunkt schriftlich beendet. Eine Formulierung "Teilzeit in Elternzeit" gab es allerdings auch nicht. Nun bin ich wieder schwanger und werde voraussichtlich in weniger als 2 Wochen das Kind 2 bekommen. Frage: Wird das Mutterschaftsgeld ab April 2018 nach meinen letzten Gehältern berechnet (also Teilzeit) oder nach meinen letzten Gehältern vor der letzten Elternzeit. Beendet hatte ich die Elternzeit nie, aber die endete ja automatisch zum 31.03.2018. Vielen Dank. Grüße Arlette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem 1. April ist ja automatisch der Vollzeitvertrag wieder aufgelegt und danach bemisst sich der Zuschuss des Arbeitgebers. Sollte der Mutterschutz schon vorher begonnen haben, haben Sie Geld verschenkt, denn für diesen Zeitraum gilt der Teilzeitlohn. Liebe Grüße NB


mellomania

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blöd geplant..mist..das wird nach der aktuellen teilzeit berechnet. da die erste elternzeit ausläuft und dein teilzeitvertrag jetzt gilt, eben ohne elternzeit...


-Talia-

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Sehe ich anders als mellomania. Da ja die Teilzeit befristet war bis zum 31.03.18 müsste ab dem 01.04.18 mit Ende der Elternzeit auch der Vollzeitvertrag wieder aufleben. Also Mutterschaftsgeld nach Vollzeitvertrag. Genauso als wenn du aktiv die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet hättest.


Felica

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Bis zum Ende der EZ in Höhe TZ, ab dem 31.03 dann VZ. Hast aber Geld verschenkt wenn das nicht mit den Mutterschutzzeiten übereinstimmt. Du hättest die EZ zum neuen Mutterschutz beenden können und sollen. Dann wären das 6 Wochen VZ-Mutterschutzgeld gewesen. So werden ein paar Tage wohl fehlen, aber kein Beinbruch. Elterngeld wird dann anhand deinem TZ-Gehalt gerechnet.


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