LillyLy
Guten Abend Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen, da ich langsam verzweifle. Überall bekommt man andere Infos.. Kurz und knapp: Ich bin schwanger. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bis zum 16.12.16. Der errechnte Geburtstermin ist der 29.01.2016 Laut Krankenkasse muss ich mich für den 17.12.16 noch arbeitslos melden. Was steht mir dann zu und vor allem, von wem? Muss ich meine Krankenkassenbeiträge während des Mutterschutzes selbst zahlen?! Die Krankenkasse meinte, es wäre besser, wenn sich bei dem Geburtstermin noch etwas ändern würde, aber der steht nun mal fest, also was sollte diese Aussage? Und wenn ich erst mal daheim bleiben möchte (ob 1 oder 2 Jahre, weiß ich noch nicht), muss ich das dann im Arbeitsamt Bescheid sagen? Fragen über Fragen. Einen schönen Abend und liebe Grüße
Hallo, Sie melden sich arbeitssuchend und erhalten Leistungen von der Agentur f Arbeit - und dann von der KK Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du meldest Dich bis 16.09. arbeitslos zum 17.12. Ganz normal. Dann bekommst Du ALG1 und im Mutterschutz in Höhe des Krankengeldes. Danach dann Elterngeld. Solange Du Elterngeld bekommst ist die Krankenkasse frei. Bist Du verheiratet? Sonst musst Du die Beiträge danach selbst zahlen. Und dann müsst ihr Euch ausrechnen wie lange ihr Euch leisten könnt, dass Du Hausfrau bist. Elternzeit gibt es nur mit Arbeitgeber. Sobald das Kind nachweislich betreut ist und Du mindestens 15 Stunddn die Woche arbeiten kannst, kannst Du anteilig der Stunden ALG1 wieder bekommen. Oder besser noch, zeitig selbst was suchen.
Mitglied inaktiv
Wegen Geburtstermin, nee der steht eben nicht fest. Außer Du bekommst am 29.01.2017 einen Kaiserschnitt - wovon ich mal eher nicht ausgehen. Der Geburtstermin ist nur ein errechneter, der kann sich immer um verschieben. 2 Wochen vorher oder später ist da sogar im Rahmen - kann aber entscheidend sein wegen zB wegen der Frage ob Du aus einer Beschäftigung heraus in den Mutterschutz gehst. oder eben aus der Arbeitslosigkeit heraus - dem entsprechend ändert sich die Frage wer Dein Mutterschutzgeld zahlt.
San17
Die Krankenkasse meint, dass es für dich besser wäre, wenn dein Arbeitsvertrag im Mutterschutz ausläuft u nicht 3 tage danach. Ne freundin hatte das Problem auch u bekam kein geld im muttrtschutz, da arbeitslos. Wenn sich sein ET also um ein paar tage nach vorne schieben würde, wäre es besser für dich. Ansonsten arbeitslos melden
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Viktoria
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...
Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit