Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einen Sohn,Julian,von 2Jahren, und habe nun die letzten 6Monate Erziehungsgeld beantragt, der auch gleich bewilligt wurde. Nun frage ich mich wie es nach diesen 6Monaten weiter gehen soll. Ich lebe mit dem Vater von Julian zusammen, sind allerdings nicht verheiratet. Ich habe seit gut 5Monaten eine Tätigkeit auf 400€ Basis. Muss ich mich nach den 6Monaten Erziehungsgeld arbeitslos melden? Und steht mir dann überhaupt Arbeitslosengeld zu? Ich hoffe ein paar Tipps bzw Infos zubekommen. Vielen lieben Dank im vorraus, Lg Steffi
Hallo, wenn Sie das Kind betreuen u dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehen, erhalten Sie keine Leistunegne vom AA. Je nach Verdienst des KVs evtl. Leistungen vom Staat. Liebe Gruesse, NB
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