Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie geht es für mich weiter nach dem Erz.Urlaub?

Frage: Wie geht es für mich weiter nach dem Erz.Urlaub?

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Hallo, mein Erz.U. endet Anfang September. Mein jetziger Chef hat vor seine Praxis an einen Nachfolger zu übergeben, noch in der ZEit in der ich im EZU bin. Jedenfalls sprach er die ganzen Hahre darüber, dass er mit 65 in Rente geht u. dies wäre im Mai bzw zum Quartalsende im Juni soweit. Ist der neue Chef verpflichtet mich nach dem EZU auch wieder zu nehmen? Eine BEkannte meinte, dass mir auch nach 3 Monaten ohne weiteres gekündigt werden kann, dass er nur zu den 3 Monaten verpflichtet wäre. Eine ander meinte, dass ich auch jetzt schon eine Kündigung erhalten kann, wenn er keine weiteren Helferinnen benötigt (bin Arzthelferin). Hab ich eigentlich auch Anspruch auf eine Abfindung, falls ich die Kündigung bekomme? In der Praxis arbeiten 2 Vollzeitkräfte, 1 Teilzeitkraft, die gleichzeitig auch abends dort putzt (allerdings ist die Putzstelle auf ihre Schwiegermutter eingetragen) mit mir wären es doch dann 5 Mitarbeiter (ist ja nicht mein Problem, wenn die Putzstelle auf einen falschen Namen läuft). Habe gehört, dass ab 5 Mitarbeiter eine Abfindung gezahlt wird. Bin schon seit 1990 bei den Arzt tätig, allerdings durch die 2 Kids seit Anfang 2001 im Mutterschutz. Und wonach richtet sich gegebenfalls die Höhe der Abfindung? Ich möchte in den nächsten Tagen mit meinen Chef sprechen u. wäre gerne auf das Gespräch vorbereitet, dass ich gleich richtig darauf reagieren kann. Viele Fragen, aber ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. LG Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag besteht ganz normal zu den alten Bedingungen weiter. gehen Sie mal nicht gleich von einer Kü aus! Gruß, NB


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