Mami_Okt
Wie errechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind, wenn es während der Elternzeit (im 2.jahr) geboren wird. Bin im Arbeitsverhältnis und habe 2 Jahre elternzeit beantragt. Hin und wieder wird behauptet, dass dann das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen wird. Dann würde ich das gleiche Elterngeld bekommen wie aktuell? Kann das denn sein? Vielen Dank für ihre Hilfe.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Es wird immer gleich gerechnet. Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz. Nur die Elterngeldmonate aus dem 1. Jahr des Kindes zuvor werden durch alten Lohn ersetzt. Alles was zwischen dem 1. Geburtstag des vorherigen Kindes und des neuen Mutterschutzes ist wird reingenommen wie es ist. Also entweder mit 0€ oder dem Gehalt was man verdient. Und bis das vorherige Kind 3 ist gibt es Geschwisterbonus von 10% , mindestens aber 75€
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