lumatast
Hallo Frau Bader, mein Mann hatte im Zeitraum Dez. 2011 bis Dez. 2012 Elterngeld für unser 1. Kind bezogen. Ab Januar 2013 ist er wieder normal berufstätig. Nun erwarte ich Ende August / Anfang September 2013 unser 2. Kind und mein Mann möchte dann wieder in Elternzeit für 12 Monate gehen. Wie sieht es da mit der Berechnung des Elterngeldes aus, da er ja dann voraussichtlich nur 8 bzw. 9 Monate vor der Geburt des 2. Kindes berufstätig war und dafür Gehalt bezogen hat. Die restlichen 3 bzw. 4 Monate hatte er ja noch Elterngeld von Kind 1 erhalten. Wie erfolgt hier die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Lg
Hallo, Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldaus-zahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwan-gerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachtei-lig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
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