Hallo Frau Bader, ich habe am 03.03.2009 mein erstes Kind bekommen. Vorher habe ich Vollzeit + Minijob gearbeitet und für beide Jobs Mutterschaftzuschuss und Elterngeld erhalten. In meinem Vollzeitjob hatte ich bis 02.03.2012 (die vollen 3 Jahre) Elternzeit, im Minijob habe ich schon nach 1 Jahr wieder begonnen. Jetzt ist das 2. unterwegs, Geburtstermin 08.08.2012 > Frage zum Mutterschaftszuschuss: In meinem Hauptberuf habe ich ab 03.03.2012 (Ende 3-jähr. Elternzeit) befristet eine 40 %-Stelle mit niedriger Gehaltsgruppe ausgehandelt bis 26.06.2012. Ab 27.06.2012 (=Beginn Mutterschutz 2. Kind) tritt mein alter Vertrag wieder in Kraft (Vollzeit + höhere Gehaltsgruppe). Bekomme ich den Mutterschaftszuschuss in dem Falle aus der Teilzeitbeschäftigung (03.03.-26.06.) oder aus meinem nun wieder in Kraft getretenem Vollzeitjob mit höherer Gehaltsgruppe ? > Frage zum Elterngeld: Mein Hauptarbeitgeber hat mir eine Verdienstbescheinigung für das Elterngeld ausgestellt, die mich etwas verwirrt. Aufgeführt sind die Monate 03.2008 - 12.2008 (Vollzeitstelle vor Mutterschutz 1. Kind) und 04.2012 - 05.2012 (gearbeitet habe ich aber 03.03.2012 - 26.06.2012 in Teilzeít). Wäre nicht eher richtig dass die Zeit in 2008 wegfällt, aber der März 2012 "rein müsste" ? Im März habe ich zwar 2 Tage weniger gearbeitet, aber ja keine Lohnersatzleistungen erhalten ? Könnte ich den Juni trotz Erhalt Mutterschaftszuschuss in den letzten Tagen noch mit reinnehmen lassen, falls 2008 wegfällt ? Vielen Dank bereits jetzt für eine kurze Antwort. Grüße wasserfrosch
Mitglied inaktiv - 09.07.2012, 11:41