Wie berechnet sich Mutterschaftzuschuss/Elterngeld beim 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich Mutterschaftzuschuss/Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich habe am 03.03.2009 mein erstes Kind bekommen. Vorher habe ich Vollzeit + Minijob gearbeitet und für beide Jobs Mutterschaftzuschuss und Elterngeld erhalten. In meinem Vollzeitjob hatte ich bis 02.03.2012 (die vollen 3 Jahre) Elternzeit, im Minijob habe ich schon nach 1 Jahr wieder begonnen. Jetzt ist das 2. unterwegs, Geburtstermin 08.08.2012 > Frage zum Mutterschaftszuschuss: In meinem Hauptberuf habe ich ab 03.03.2012 (Ende 3-jähr. Elternzeit) befristet eine 40 %-Stelle mit niedriger Gehaltsgruppe ausgehandelt bis 26.06.2012. Ab 27.06.2012 (=Beginn Mutterschutz 2. Kind) tritt mein alter Vertrag wieder in Kraft (Vollzeit + höhere Gehaltsgruppe). Bekomme ich den Mutterschaftszuschuss in dem Falle aus der Teilzeitbeschäftigung (03.03.-26.06.) oder aus meinem nun wieder in Kraft getretenem Vollzeitjob mit höherer Gehaltsgruppe ? > Frage zum Elterngeld: Mein Hauptarbeitgeber hat mir eine Verdienstbescheinigung für das Elterngeld ausgestellt, die mich etwas verwirrt. Aufgeführt sind die Monate 03.2008 - 12.2008 (Vollzeitstelle vor Mutterschutz 1. Kind) und 04.2012 - 05.2012 (gearbeitet habe ich aber 03.03.2012 - 26.06.2012 in Teilzeít). Wäre nicht eher richtig dass die Zeit in 2008 wegfällt, aber der März 2012 "rein müsste" ? Im März habe ich zwar 2 Tage weniger gearbeitet, aber ja keine Lohnersatzleistungen erhalten ? Könnte ich den Juni trotz Erhalt Mutterschaftszuschuss in den letzten Tagen noch mit reinnehmen lassen, falls 2008 wegfällt ? Vielen Dank bereits jetzt für eine kurze Antwort. Grüße wasserfrosch

Mitglied inaktiv - 09.07.2012, 11:41



Antwort auf: Wie berechnet sich Mutterschaftzuschuss/Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, bitte die hInweise lesen u allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Wie berechnet sich Mutterschaftzuschuss/Elterngeld beim 2. Kind

Ich behaupte, du bekommst im Mutterschutz den vollen Lohn, denn die "Gehaltserhöhung", die du durch das Wiederaufleben des alten Vertrages erfährst, ist ja nicht nur vorrübergehend (wenn du nicht wieder ein Kind kriegen und in EZ gehen würdest ;-) ) Für dein Elterngeld: Der Juni fällt wegen dem Mutterschaftsgeld raus. Und dann zählen rückwärts die Monate Mai 2012 bis Juni 2011. Die Zeit davor zählt nicht, auch nicht, weil du in Elternzeit warst. (Ausgenommen werden nur Monate, für die man Elterngeld (oder Mutterschaftsgeld) bezogen hat und das ist trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr der Fall). Du hast also quasi im März, April und Mai gearbeitet, ich denke, das läuft auf das Mindestelterngeld von 300 Euro hinaus. Da kannst du aber mal den Elterngeldrechner "befragen"... Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.07.2012, 23:30



Antwort auf: Wie berechnet sich Mutterschaftzuschuss/Elterngeld beim 2. Kind

Danke, Sabine, so in der Art dachte ich es mir auch. Durch meinen zusätzlichen Minijob komm ich über das Mindestelterngeld drüber, deswegen ist mir der März dann auch wichtig. Ich warte jetzt mal meine Abrechnungen von AG und Elterngeldstelle ab und frag dann evtl. mal dort nach falls die Abrechnungen anders ausfallen. LG wasserfrosch

Mitglied inaktiv - 10.07.2012, 09:14



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