Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich mein Unterhalt

Frage: Wie berechnet sich mein Unterhalt

Tehpunkt

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Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich des Betreuungsunterhalts bei unverheirateten Paaren. Zur Vorgeschichte : Alg 1 Bezug von 866 Euro, bevor ich meinen Partner kennenlernte. Wir haben uns dazu entschieden, das Hausfrau - und später Mutter - Mann Lebensunterhalt-Modell "zu leben. Babyplanung, Geburt im Oktober 2017, Heiratsantrag im Oktober 2018, plötzliche Trennung vor 2 Wochen seinerseits, weil er eine andere hat. Bis unser Sohn 3 ist, wollten wir beide, dass ich die Betreuung übernehme. Danach gehe ich wieder arbeiten, unser Sohn im den KIGA Er ist selbstständig und verdient 5-6000 Euro monatlich, ist also zahlfähig, hat auch bereits schon gesagt, dass unser Sohn den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle bekommen wird (netto 470 Euro). Mein Elterngeld läuft im April aus, d. H. Ich muss mich freiwillig gesetzlich versichern lassen, was uns ja auch schon klar war, als wir noch zusammen waren. Das sind knapp 190 Euro monatlich. Wie berechnet sich jetzt der Betreuungsunterhalt für mich? Habe gelesen, dass es mindestens 880 Euro sein werden. Oder werden es die 866 sein, was ja vorher mein Einkommen war, vom Arbeitsamt. Oder gilt das in diesem Fall nicht als Einkommen? Und den KV Beitrag müsste er zusätzlich zahlen, so habe ich das verstanden, ist das richtig? Ganz ehrlich, ich bin mega enttäuscht, was wäre, wenn wir in dem Zeitraum Oktober bis jetzt geheiratet hätten, dann würde er ja richtig doof aussehen? Ich meine nur, weil er jetzt sagt, er sieht nicht ein für eine Frau zu zahlen, mit der er nicht zusammen ist. Tja, ich habe bis vor 2 Wochen jedenfalls noch gedacht, dass wir irgendwann dieses Jahr heiraten und eben eine Familie bleiben und jetzt ist alles hin. Tehpunkt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind so zu stellen, wie Sie ohne Geburt des Kindes gestellt wären. Hierzu steht in der Düsseldorfer Tabelle: Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes(§ 1615 l BGB): Nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 880 EUR. Liebe Grüße NB


cube

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Bei unverheirateten Paaren wird das vor der Partnerschaft erwirtschaftetet Einkommen zu Grunde gelegt - wäre bei dir also der ALG-Betrag. Allerdings würde ich empfehlen, euren Sohn schon mit 2 in den KiGa zu geben und dir einen Job zu suchen. Denn die 866 Euro werden ja nicht reichen für Miete, Essen und zB die KV Beiträge. Ich wüsste nicht dass er auch die KK-Beiträge für dich zahlen muss. Ihr seid eben nicht verheiratet - da würdest du bis zur rechtskräftigen Scheidung von der Familienversicherung profitieren können. Dass er 5-6000 monatlich verdient ist bei Selbständigen nicht ausschlaggebend für die Unterhaltsberechnung, sondern das Einkommen des letzten Geschäftsjahres. Davon muss er ja aber nun auch noch KK, Miete, Versicherungen etc bezahlen. Von dem bereinigten Einkommen wird dann der Unterhalt berechnet. Ich würde bei der Aussage "nicht zahlen für eine Frau ..." eh nicht davon ausgehen, dass er dir freiwillig irgendetwas zahlt. Willst du deine Energie wirklich auf einen Rechtsstreit verwenden? Die würde ich lieber in die Jobsuche stecken.


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