LMatia
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage, auf die ich leider in keiner Broschüre und im ganzen Internet keine Antwort finde: Ich arbeite im Medienbereich und werde hauptsächlich als "Unständig Beschäftigte" abgerechnet. Das heißt also, dass ich steuerrechtlich selbständig bin, sozialrechtlich gesehen jedoch nichtselbständig. Meine wechselnden Arbeitgeber führen somit von meinen stets unterschiedlich hohen Einnahmen Sozialabgaben für mich ab; für die Steuer bin ich allein zuständig. Wie berechnet sich in meinem Fall das Elterngeld? Wird es wie bei Selbständigen anhand des letzten abgeschlossenen Steuerjahres berechnet? Oder wie bei Angestellten anhand der letzten Monate vor der Geburt? Und gibt es weitere Besonderheiten für mich zu beachten? Mit Ihrer Antwort oder auch einem Tipp, an wen ich mich wenden könnte, würden Sie mir sehr weiterhelfen. Ganz herzlichen Dank! Beste Grüße
Hallo, selbst in der Broschüre mit den Richtlinien zum BEEG finde ich nichts dazu. Ich persönlich halte die steuerrechtliche Einstufung für relevant, würde aber mal anhand der Einkünfte schauen, was günstiger ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn es im Steuerbescheid als selbstständige Einkünfte gelistet wird, dann gelten auch im Elterngeld die Regelungen für Selbstständige.
LMatia
Vielen Dank für's Nachschauen und eure Antworten! (So geht es mir leider ständig, dass man in allen Broschüren dazu nichts findet, nicht nur beim Thema Elterngeld....) Das hat mir schon sehr weitergeholfen. Herzliche Grüße!
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