Chimanu
Mein Sohn ist am 17.12.2015 geboren. Während meiner Mutterschutzzeiten ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen und wurde natürlich nicht verlängert (und das obwohl ich seit 2009 dort beschäftigt war). Die Elterngeldstelle berechnete das Elterngeld aufgrund des letzten Einkommens. Da ich nun arbeitslos bin muss ich das der Elterngeldstelle mitteilen und vermindert sich dann der Betrag? Was ist mit ALG 1? Wie bin ich sozialversichert?
Hallo, für die Elterngeld Berechnung spielt das keine Rolle. Arbeitslos melden geht nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Was wohl im Moment nicht der Fall ist. Gleichwohl hätte ich mich drei Monate vor Beendigung des Vertrages bei der Agentur für Arbeit gemeldet, um die Fristen zu wahren. Sobald Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, bekommen Sie in dem Umfang, in dem Sie zur Verfügung stehen, Leistungen. Also zum Beispiel bei halben Tagen 50 % Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du bist nicht arbeitslos sondern derzeit Hausfrau im Elterngeldbezug. Wie viel es da gibt entscheiden die letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Auslaufender Vertrag ingeressiert da nicht
Sternenschnuppe
Achso. Solange Du Elterngeld bekommst, bist Du beitragsfrei versichert. Danach ggf. familienversichert oder wenn Betreuung machgewiesen kann auch über ALG1
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