Lisa785
Liebe Frau Bader, Unsere erste Tochter wurde am 27.09.2017 geboren. Nun soll sie im März in die Kita kommen, sodass ich ab 01.04.2019 zunächst zu 60% in meinen Beruf wieder einsteigen kann. Jetzt haben wir die Tage erfahren, dass ich schwanger bin und wenn alles klappt, Anfang Oktober unser zweites Baby bekomme. Bezüglich Elterngeld steige ich leider nicht ganz durch. :) Mein Mutterschutz beginnt Ende August. Bedeutet dies, dass lediglich die Monate April bis Juli als Veranlagungszeitraum verwendet werden können? Also 4x mein Gehalt geteilt durch 12 (was unter dem Mindestsatz von 300€ läge) oder wird ebenfalls der August hinzugezogen? Wenn ich meine Elternteil nun auf 2 Jahre verlängere und mein Baby vor dem 27.09.2019 zur Welt käme, bekäme ich dann Elterngeld auf Berechnung meines Gehaltes vor dem ersten Kind, wenn ich doch nicht arbeiten ginge? Und wie sähe es mit dem Mutterschutzgeld aus? Mir stellt sich nun natürlich nun die Frage: Arbeiten gehen, Kind in der Kita (immerhin kosten von 450€ pro Monat) oder Elternzeit verlängern und direkt in die neue Elternzeit starten? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Im Elterngelddschungel steigt man als Laie einfach nicht mehr durch.
Hallo, umso mehr sie arbeiten, umso besser ist es. Entscheidend für das Elterngeld ist der Berechnungszeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dabei werden die Monate ausgeklammert, in denen Sie Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld von dem ersten Kind bis zum zwölften Lebensmonat. Die Elternzeit als solche ist nicht von Relevanz. Wenn Sie diesem Zeitraum also arbeiten erhöht sich das Elterngeld. Liebe Grüße NB
Dojii
Elternzeit spielt keine Rolle, wichtig ist nur, wie lange du Elterngeld für dein erstes Kind bekommst. Davon ausgehend, dass du 12 Monate Elterngeld beantragt hast bei deiner Tochter spiel ich es einfach mal schnell durch: Theoretisch würden die Monate August 2018 bis Juli 2019 gelten. In August und September 2018 hast du aber noch Elterngeld für dein älteres Kind bekommen. Diese beiden Monate fliegen also raus. Stattdessen werden zwei alte Abrechnungen genutzt, die schon beim ersten Kind genutzt wurden. Ab Oktober 2018 gilt dann das, was du tatsächlich verdient hast - oder die Monate gehen mit 0 in die Berechnung ein, wenn du nichts verdient hast. Faktisch wird in deinem Fall das Elterngeld dann aus den beiden alten Abrechnungen sowie den Abrechnungen April 2019 bis Juli 2019 berechnet. Am Ende wird dann immer durch 12 geteilt, sodass das neue Elterngeld definitiv geringer wird als zuvor.
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