Dorothee
Hallo Frau Bader, wir haben eine Tochter, die diesen Monat 1. Jahr alt wird. Unser Elterngeld haben wir auf 24 Monate aufgeteilt. Nun wurde uns gesagt, dass wenn wir ein zweites Kind möchten und dies noch bis nächstes Jahr Juli auf die Welt kommt, also bevor das Elterngeld nicht mehrt geszahlt wird, dass ich dann nocheinmal das gleiche Elterngeld beziehen würde. Stimmt diese Aussage oder bekomm ich dann nur den Sockelbeitrag?? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Dorothee
Hallo, es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet! Ich zitiere das Ministerium: "Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €" Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Nein, dass stimmt nicht. Nur der reguläre EG Bezugszeitraum also 12 Monate wird bei der Berechnung außen vor gelassen. Die Streckung auf 24 Monate ändert daran nichts.
SumSum076
Fürs Elterngeld wärs günstig, wenn die Kinder nur ca 1 Jahr und 3 Monate auseinander sind. (Für eure Nerven, den Körper der Mama und den Loslösungsprozess vom ersten Kind vielleicht nicht) Zum nachrechnen hab hier mal ein Beispiel kopiert: Auch beim 2. Kind werden die 12 Kalendermonate vor der Geburt fürs Elterngeld herangezogen. Monate, in denen du Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hast, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Mal angenommen das Geburstdatum von Kind 1 (A) ist der 18.11.2010 und der vom zweiten Kind (B) 20.05.2012. Dann zählen für die Berechnung für Kind B die Monate: Mai 2012 - Mutterschutz Kind B April 2012 - Mutterschutz Kind B Mrz 12 - Monat 1 - ohne Einkommen Feb 12 - Monat 2 - ohne Einkommen Jan 12 - Monat 3 - ohne Einkommen Dez 11 - Monat 4 - ohne Einkommen Nov 11 - fällt raus wegen Elterngeldbezug für Kind A bis Nov 10 - fällt raus Okt 10 - fällt raus wg Mutterschaftsgeld für Kind A Sep 10 - Monat 5 - Einkommen aus altem Job Aug 10 - Monat 6 - Einkommen aus altem Job Jul 10 - Monat 7 - Einkommen aus altem Job Jun 10 - Monat 8 - Einkommen aus altem Job Mai 10 - Monat 9 - Einkommen aus altem Job Apr 10 - Monat 10 - Einkommen aus altem Job Mrz 10 - Monat 11 - Einkommen aus altem Job Feb 10 - Monat 12 - Einkommen aus altem Job Monate 1-12 werden zusammen gezählt und dann durch 12 geteilt. Davon bekommst du dann ca 65%. Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro) bis Kind A drei Jahre alt wird. Gruß Sabine
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