Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet man die Urlaubstage bei Schwangerschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet man die Urlaubstage bei Schwangerschaft?

Mitglied inaktiv

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Was ist die Basis zur Berechnung der Urlaubstage bei einem Geburtstermin zum 04.06.09? Ich habe insgesamt 24 Urlaubstage pro Jahr! Wie wird gerechnet? bis Anfang Mutterschutz oder bis Geburtstermin? Ich bedanke mich im Voraus! Jessy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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bis Ende Mutterschutz lt. § 17 Mutterschutzgesetz


Mitglied inaktiv

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Nachtrag: der Letzte Monate des MuSchu wird VOLL gerechnet. Und: es ist der § 17 BEEG nicht MuSchu Und: warum nicht erst mal die Suchfunktion bemühen? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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also Anspruch bis 8 Wochen nach der Geburt - 4.8., das wird als voller Monat gerechnet, macht also 16 Urlaubstage. Ist nun die Frage, ob der AG Urlaubstage Mo - Fr rechnet oder die regulären WERKtage, das heißt lt. Gesetz Mo - Sa ist Urlaub zu nehmen.


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